Gut zu wissen, Nr. 99Gültigkeit Geschenkgutscheine
Geschenkgutscheine sind immer drei Jahre lang gültig. Auch wenn ein Gutschein von dem betreffenden Geschäft auf ein Jahr begrenzt wurde, darf ihn der Empfänger noch später einlösen.
Geschenkgutscheine sind immer drei Jahre lang gültig. Auch wenn ein Gutschein von dem betreffenden Geschäft auf ein Jahr begrenzt wurde, darf ihn der Empfänger noch später einlösen.
Die Verjährung erfolge laut Paragraf 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erst nach drei Jahren, sagt Edda Castell von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Die Verkürzung der Frist ist unzulässig."
Erst im April dieses Jahres habe das Landgericht München entschieden, dass eine Verkürzung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Unternehmens nicht möglich ist (Az.: 12 O 22084/06).
Auch wenn der Kunde damit mehr Zeit zum Einlösen des Gutscheins haben sollte, ist es besser, damit nicht zu warten: "Wenn das ausstellende Unternehmen nicht mehr existiert, hat man zwar weiter das Recht auf die Einlösung, faktisch steht man dann aber mit leeren Händen da", erklärt Castell.