Streit im Verischerungsfall Gutachter sorgt für Klarheit
11.06.2010, 14:59 Uhr
Hier ist fast nichts heil geblieben - Gutachter können abschätzen, was alles verbrannt ist.
(Foto: dpa)
Versicherungsgutachter erforschen die Ursachen und stellen die Höhe eines Schadens fest, erklärt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Meist kommen die Experten im Auftrag der Versicherung. In dem Fall nennt Köster sie "Schadensregulierer". Sie nehmen den Schaden auf und bieten dem Geschädigten möglicherweise eine Abfindung an.
Köster schildert einen typischen Fall: "Der Versicherte will 15.000 Euro, geboten werden 11.500 Euro, weil der Regulierer natürlich die Interessen seines Auftraggebers vertritt." Nun muss der Geschädigte abwägen, ob er akzeptiert. Dafür spricht laut Köster: "Es gibt weniger, aber schnelles Geld." Das Angebot abzulehnen, sei riskant: Der Geschädigte müsse länger warten, selbst Beweise erbringen und gehe im Zweifelsfall leer aus.
Die Versicherungen zahlen in der Regel nur so viel aus, wie die Sachverständigen empfehlen. "Wenn der Sachverständige etwas zusagt, wird das eingehalten", sagt Christian Weishuber von der Allianz. Eine Zustimmung der Versicherung sei nicht notwendig.
Bezeichnung "Sachverständiger" ungeschützt
Wer sich auf diese Praxis nicht einlassen will, kann selbst einen Gutachter beauftragen. Freie Sachverständige gibt es für fast alle Bereiche. "Die Bezeichnung Sachverständiger ist nicht geschützt", warnt allerdings Ingo Kempgens von der Deutschen Sachverständigen-Gesellschaft. "Auch der Kfz-Meister an der Ecke kann sich im Prinzip so nennen."
Als Qualitätsmerkmal gilt die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger". Ein solcher ist zum Beispiel von den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern anerkannt. Auch der Hinweis "unabhängig" kann der Orientierung dienen. Im Internet lassen sich Sachverständige unter www.gutachtersuchmaschine.de finden. Zur Vorsicht raten Experten, wenn Sachverständigenbüro und Versicherung im gleichen Haus sitzen.
Honorar zahlt Auftraggeber
Das Honorar des freien Gutachters zahlt der Auftraggeber - im Ernstfall also der Verbraucher, der mit der Versicherung im Clinch liegt. "Honorar vorstrecken, später gegebenenfalls von der Versicherung zurückholen", rät Köster. Verbraucher können sich aber nicht darauf verlassen, dass ihr Gutachter auch in ihrem Sinne bewertet. "Ein Sachverständiger darf sich nicht beeinflussen lassen", erklärt Zimmermeister Andreas Gieß, der als Gutachter sowohl für Privatkunden als auch für Gerichte arbeitet.
Köster rät Versicherten: "Immer bei der Wahrheit bleiben. Korrekte Angaben machen. Der Gutachter findet heraus, wenn etwas nicht stimmt." Im schlimmsten Fall riskieren Verbraucher, ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Sie müssen damit rechen, dass Versicherungen die eingereichten Gutachten von ihren Fachleuten überprüfen lassen. Die Allianz etwa beschäftigt rund 600 interne Sachverständige, allein 400 von ihnen im Kfz-Bereich. Kommt es zum Streit zwischen den Gutachtern, entscheidet ein neutraler Obersachverständiger.
Quelle: ntv.de, dpa