Ratgeber

Überweisungen und Lastschriften Kann man Fehlbuchungen zurückholen?

Fehler in der Überweisung entdeckt? Dann heißt es, schnell zu handeln.

Fehler in der Überweisung entdeckt? Dann heißt es, schnell zu handeln.

Das Fitnessstudio bucht noch ab, obwohl man seit zwei Monaten nicht mehr Mitglied ist? Die Überweisung an den insolventen Stromanbieter war etwas voreilig? Nicht immer kann man das Geld zurückbuchen.

Manchmal geht mehr Geld vom Girokonto ab, als es sollte. Und damit sind nicht die Folgen von überflüssigen Konsum-Exzessen gemeint, sondern Lastschriften oder Überweisungen, die der Kontoinhaber so nicht beabsichtigt hat. Etwa, wenn der Stromanbieter eine Nachforderung abbucht, die man zuvor angezweifelt hat. Oder wenn man vergessen hat, mit der Vereinsmitgliedschaft auch den Dauerauftrag zu kündigen. Oder auch, wenn bei einer Überweisung das Komma versehentlich eine Stelle zu weit nach hinten gerutscht ist. Wie holt man sich in solchen Fällen das Geld zurück?

Bei Lastschriften gibt es klare Regeln. Wie und wie lange man das Geld zurückholen kann, hängt davon ab, ob die Abbuchung berechtigt war oder nicht.  Seit der Sepa-Umstellung im Jahr 2014 müssen Lastschriften grundsätzlich vorab autorisiert werden. Davor galten sie als genehmigt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsabschluss widersprochen hat. Auch die heutigen Sepa-Lastschriften kann man zurückgeben. Bei Lastschriften, für die man ein Mandat erteilt hat, geht das acht Wochen lang. Basis ist hier aber nicht der Rechnungsabschluss zum Ende des Quartals, sondern der Tag, an dem das Konto belastet wurde.

Kunde muss keine Gründe nennen

Trotz Sepa-Mandat kann es zu unberechtigten Lastschriften kommen. Zum Beispiel dann, wenn man ursprünglich eine Einzugsermächtigung erteilt hat, aber ein Kauf dann doch nicht zustande gekommen ist. Oder wenn man ein Abo oder den Fitnessstudiovertrag gekündigt hat, der Anbieter aber weiterhin abbucht. In solchen Fällen hat man 13 Monate Zeit, die Lastschrift zurückbuchen zu lassen.

Natürlich sollte man dabei nicht voreilig vorgehen, sonst kann einem der Empfänger die Zusatzkosten in Rechnung stellen. Wenn man sich seiner Sache sicher ist, schickt man einen schriftlichen Rückbuchungsauftrag an die Bank. Gründe braucht man nicht zu nennen, die Bank muss sich an den Kundenauftrag halten. Es kann nicht schaden, ihr eine Frist von 14 Tagen zu setzen. Beim Online-Banking geht es noch schneller. Hier gibt es auf dem Kontoauszug meist eine Funktion "Lastschrift zurückgeben". Dann ist das Ganze mit wenigen Klicks erledigt. 

Bei Überweisungen sind die Chancen schlecht

Papierüberweisungen kann man manchmal noch bei der Bank abfangen.

Papierüberweisungen kann man manchmal noch bei der Bank abfangen.

(Foto: imago/blickwinkel)

Bei Lastschriften ist es also relativ einfach, Fehler zu korrigieren oder sich gegen unberechtigte Abbuchungen zu wehren. Aber wie sieht das Ganze bei Überweisungen aus, die man gern ungeschehen machen würde? Die IBAN ist lang und unübersichtlich, da sind Zahlendreher keine Seltenheit. Wenn es das angegebene Konto gar nicht gibt, fällt das schon bei der Eingabe auf, dafür sorgt die Prüfziffer. Pech dagegen, wenn es zwar das Konto gibt, aber nicht dem vorgesehenen Empfänger gehört. Anders als früher müssen Banken nicht mehr kontrollieren, ob die Daten in den beiden Feldern zusammenpassen. Wenn etwas schiefgeht, haftet der Kunde selbst für seinen Fehler.

Eine gesetzliche Widerrufsfrist wie bei Lastschriften gibt es bei Überweisungen nicht. Grundsätzlich gilt: Wenn das Geld vom Konto abgebucht wurde, dann ist es weg. Nur bei offensichtlichen Fehlern, etwa doppelt ausgeführten Buchungen, lassen sich Überweisungen unkompliziert rückgängig machen. Ansonsten ist allenfalls etwas zu retten, wenn man sehr schnell handelt. Banken führen Überweisungen zu fremden Instituten in der Regel nicht sofort aus, sondern zu einem oder mehreren festgelegten Zeitpunkten am Tag. Das ist der sogenannte Buchungsschnitt. Wer die Überweisung nicht gerade kurz vorm nächsten Buchungsschnitt abschickt, kann sie eventuell noch stornieren. Dafür sollte man sofort die Bank kontaktieren, am besten telefonisch.

Storno kann kosten

Manche Onlinebanken haben auch eine Lösch-Funktion, mit der sich Überweisungen noch einige Minuten lang stoppen lassen. Bei Überweisungen auf Papierträger sind die Chancen etwas besser, sie vor der Bearbeitung abzufangen. Bieten Banken einen Überweisungsrückruf an, dann lassen sie sich den in der Regel auch bezahlen. Üblich sind Gebühren zwischen fünf und zehn Euro, im Einzelfall kann die Sache aber auch deutlich teurer werden. Als die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor einigen Jahren die Konditionen unter die Lupe genommen hat, verlangten manche Anbieter 30 Euro oder mehr.

Ist das Geld schon auf dem fremden Konto gutgeschrieben, kann die eigene Bank nicht mehr viel machen. Die fremde Bank darf Name und Adresse des Empfängers nicht herausrücken, das verbietet der Datenschutz. Sie kann die Rückforderung allerdings weiterleiten. Geld, das nicht für ihn bestimmt war, darf der Empfänger nicht behalten. Wenn man Pech hat, muss man aber erst einen Anwalt einschalten, um es zurückzuholen.

Einfacher ist die Sache normalerweis bei Zahlendrehern in der Überweisung. Dann wendet man sich einfach an den Empfänger, der ja bekannt ist, und regelt die Sache ohne die Bank. Denn auch hier gilt: Nur weil das Geld zufällig auf dem Konto gelandet ist, gehört es einem noch lange nicht.

Fazit: Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, ist die Einzugsermächtigung die sichere Variante, um Kontrolle über das Konto zu behalten. Wer beispielsweise einer Firma kurz vor deren Insolvenz noch einen Betrag überwiesen hat, wird diesen kaum noch zurückholen können. Bei Lastschriften ist das kein Problem. Verträge, bei denen es eventuell Ärger geben könnte, etwa mit Energieversorgern, Fitnessstudios oder Telekommunikationsanbietern, lässt man deshalb am besten über das Lastschriftverfahren laufen.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen