Zu dick für die WohnungstürKasse zahlt die Feuerwehr
Ein Mann ist zu dick, um seine Wohnung auf normalem Wege zu verlassen. Als er ins Krankenhaus muss, holt ihn die Feuerwehr mit einer Drehleiter ab. Die Krankenkasse will das nicht bezahlen.
Ist ein Patient so dick, dass er seine Wohnung vor der Fahrt ins Krankenhaus nur mit Hilfe der Feuerwehr verlassen kann, müssen gesetzliche Krankenkassen die Kosten übernehmen. Das Landessozialgericht in Halle hat entschieden, dass es sich dabei um notwendige Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung handelt. (Az.: L 10 KR 59/08)
Das Gericht urteilte damit zugunsten eines Versicherten, der mehrmals mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden musste. Wegen seines starken Übergewichts konnte er seine Wohnung im ersten Stock aber nicht allein verlassen, sondern nur mit Hilfe von Feuerwehrmännern. Sie holten den Mann mittels Trage und Drehleiter aus der Wohnung und brachten ihn auch wieder zurück. Die Kasse wollte die Kosten zunächst nicht übernehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.