Nicht zur Haushaltsführung nötigKein PC für Hartz-IV-Empfänger
Hartz-IV-Empfänger können nicht verlangen, bei der Grundausstattung ihrer Wohnung einen PC zu bekommen. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen festgestellt.
Nach Ansicht des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist ein Computer zur Haushaltsführung nicht notwendig. Hartz-IV-Empfänger könnten nicht verlangen, bei der Erstausstattung ihrer Wohnung wie die Mehrheit der Haushalte gestellt zu werden, befanden die Richter. (Az. L 6 AS 297/10 B)
Es komme nicht darauf an, in welchem Umfang Computer in Haushalten verbreitet seien, sondern ob sie für eine geordnete Haushaltsführung notwendig seien. Damit bestätigte das Gericht einen Beschluss des Sozialgerichts Detmold, einer Klägerin wegen fehlender Erfolgsaussicht keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Die Frau aus Minden hatte die Übernahme der Kosten sowie die Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang verlangt.