Ratgeber

Lautes GaragentorMietminderung rechtens

18.01.2010, 07:41 Uhr

Andauernder Lärm durch ein Garagentor kann eine Mietminderung rechtfertigen. Das Landgericht Hamburg räumt einem Kläger eine Mietminderung in Höhe von 15 Prozent ein.

Andauernder Lärm durch ein Garagentor kann eine Mietminderung rechtfertigen. In einem Fall vor dem Landgericht Hamburg beanstandeten die Mieter, dass das Garagentor unter ihrer Wohnung nach dem Austausch des Motors laute Geräusche verursache. Sie wohnten über der Einfahrt einer Tiefgarage, deren Tor über einen elektrischen Antrieb bedient wurde.

Ein Gutachter stellte fest, dass der neue Motor nicht ordnungsgemäß eingebaut war. Durch einen fachgerechten Einbau hätten die Geräusche vermieden werden können. Das Landgericht erkannte daher eine Mietminderung um 15 Prozent an (Az.: 333 S 65/08).

Quelle: dpa