Last-Minute-ReisenNicht immer ein Schäppchen
Manchmal raubt einem das Wetter den letzten Nerv. Da wird der Wunsch immer lauter, doch noch schnell irgendwohin in die Sonne zu fliegen. Last-Minute ist jetzt angesagt - aber nicht immer warten Schäppchen.
Von Alexander Klement
Manchmal raubt einem das Wetter den letzten Nerv. Im vergangenen Jahr war es im Sommer bullig heiß. Ein Urlaub im warmen Südeuropa war überflüssig. Wer dieses Jahr auf sommerliche Temperaturen gesetzt hat und deshalb die Ferien zu Hause verbringt, wird bislang enttäuscht. In letzter Minute könnte man auch noch in die Sonne fliegen. Last-Minute-Urlaub bringt einem nicht nur die Sonne in den Ferien, sondern kann sogar zu Schnäppchenpreisen zu haben sein. Aber es lauern einige Unwägbarkeiten.
Reiseanbieter dürfen ihre Angebote nur unter dem Label "Last-Minute" verkaufen, wenn die Reise nicht früher als 14 Tage vor Reisebeginn buchbar ist. "Außerdem muss sie billiger sein, als im regulären Katalogangebot", so Beate Wagner, Reiserechtsjuristin der Verbraucherzentrale NRW. Ansonsten genießen Last-Minute-Bucher die Rechte wie Urlauber, die die Reise längerfristig gebucht haben. Beanstandungen können reklamiert werden, wenn das Angebot nicht den Vereinbarungen entspricht.
Die Reisebranche möchte allerdings verkaufen – und das am liebsten zum Normal-Preis. "Es finden sich immer wieder ganz reguläre Katalogpreise unter diesen Angeboten", weiß Wagner. Wer sicher gehen will, dass er wirklich ein Schnäppchen erhält, muss deshalb die Preise vergleichen. Man kann Kataloge wälzen, verschiedene Angebote im Reisebüro einholen, die Flughafenschalter aufsuchen oder sich im Internet auf die Suche machen.
Reiseleistungen vergleichen
Egal, welchen Weg man wählt: Ein Vergleich der Reiseleistungen gehört immer dazu. Wer vorher mehr in Erfahrung bringt, erlebt hinterher weniger Pleiten. Standardmäßig bekommt der Reisewillige bei Last-Minute-Angeboten nur ein paar Eckdaten wie Zielort, Kategorie der Unterkunft und Art der Verpflegung an die Hand. Wer mehr erfahren will, muss konkret nachfragen und individuelle Wünsche im Reisevertrag festhalten lassen.
Zu den Reiseunterlagen sollte auch bei Last-Minute-Reisen ein Sicherungsschein gehören. Dieser sichert die Urlauber gegen Veranstalterpleiten ab. Der Sicherungsschein ist in der Regel auf der Rückseite der Reisebestätigung zu finden. Wenn zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als sieben Tage liegen, wird fast nie eine Reisebestätigung verschickt. "Die Reiseunterlagen, Tickets und Sicherungsschein muss man dann direkt am Flughafen abholen", erklärt Wagner.