Klage gegen InsolvenzlerProzess gewonnen, Geld verloren
Das nennt man wohl einen Phyrrussieg: Eine Klägerin bleibt nach gewonnenem Prozess nicht nur auf ihren eigenen Auslagen sitzen, sondern muss auch noch die Gerichtskosten übernehmen. Ihr Gegner hatte Insolvenz angemeldet.
Bevor man einen Prozess anstrengt, empfiehlt es sich zu prüfen, ob sich der Gegner einen Verlust überhaupt leisten kann. Wird er nämlich zahlungsunfähig, bleibt der Kläger auch bei einem erfolgreichen Prozess auf seinen Kosten sitzen und muss darüber hinaus auch noch alle Gerichtskosten tragen. Das hat das Landgericht Marburg entschieden. In diesen Fällen sei es nicht einzusehen, dem Steuerzahler das Insolvenzrisiko aufzubürden (Az.: 2 O 188/07).
Die Richter wiesen damit die Beschwerde einer Klägerin ab. Sie hatte zwar einen Rechtsstreit gewonnen, gleichwohl verlangte die Staatskasse von ihr die Übernahme der Gerichtskosten in Höhe von 1258 Euro. Denn der beklagte Prozessgegner hatte zuvor den "Offenbarungseid" geleistet. Die Klägerin verwies darauf, sie müsse schon ihre eigenen Prozesskosten tragen. Daher sei es nicht gerechtfertigt, ihr auch noch die Gerichtskosten aufzuerlegen.
Das Landgericht sah die Sache anders. Es betonte, wenn Bürger gegeneinander vor Gericht ziehen würden, sei es sachgerecht, dass sie und nicht etwa die Staatskasse jeweils auch das wirtschaftliche Risiko der Insolvenz des Prozessgegners tragen müssten.