Ratgeber

Berliner Mieter verliert Prozess Ratte "gewöhnliche Begebenheit"

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(Foto: picture-alliance/ dpa)

In Berlin müssen Mieter im Keller mit Ratten rechnen. Wenn sie Fernseher oder DVD-Rekorder dort lagern und die Ratten diese zernagen, können sie daher vom Vermieter keinen Schadenersatz verlangen.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor, auf das der Deutsche Mieterbund hinweist (Az.: 205 C 103/08). Die Klage des Mieters sei im verhandelten Fall unbegründet - es liege ein "überwiegendes Mitverschulden" seinerseits vor. Denn er hätte solche Gegenstände nicht im Keller aufbewahren dürfen. In Berlin zähle der Befall eines Kellers mit Ratten zu den "gewöhnlichen Begebenheiten".

Quelle: ntv.de, dpa

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