Berliner Mieter verliert Prozess Ratte "gewöhnliche Begebenheit"
22.02.2010, 11:19 UhrIn Berlin müssen Mieter im Keller mit Ratten rechnen. Wenn sie Fernseher oder DVD-Rekorder dort lagern und die Ratten diese zernagen, können sie daher vom Vermieter keinen Schadenersatz verlangen.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor, auf das der Deutsche Mieterbund hinweist (Az.: 205 C 103/08). Die Klage des Mieters sei im verhandelten Fall unbegründet - es liege ein "überwiegendes Mitverschulden" seinerseits vor. Denn er hätte solche Gegenstände nicht im Keller aufbewahren dürfen. In Berlin zähle der Befall eines Kellers mit Ratten zu den "gewöhnlichen Begebenheiten".
Quelle: ntv.de, dpa