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Fachverkäuferin klagt erfolgreich Sechs-Euro-Lohn sittenwidrig

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(Foto: Siegfried Fries, pixelio.de)

Ein Stundenlohn von sechs Euro brutto für eine gelernte Fach-Verkäuferin ist sittenwidrig - jedenfalls dann, wenn die Betroffene einen Laden so gut wie allein führt. Das hat das Leipziger Arbeitsgericht entschieden (Aktenzeichen: 2 Ca 2788/09). Geklagt hatte eine Frau, die in einem Wäschemarkt als alleinige Verkäuferin angestellt und dort von der Warenannahme über die Kundenbetreuung bis zur Abrechnung für alles zuständig ist. Für 30 Stunden pro Woche erhält sie monatlich 780 Euro brutto.

Diese Bezahlung sei sittenwidrig, da sie "in einem erheblichen Missverhältnis zu der geleisteten Arbeit steht", teilte das Gericht mit. Die Fachkraft habe Anspruch auf den von ihr geforderten Stundenlohn von 8,50 Euro brutto. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, dpa

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