Ratgeber

Prozess um WerbefigurVerwechslungsgefahr für "Käpt'n Iglo"?

10.02.2022, 08:56 Uhr
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Kapitän oder gut situierter Herr? (Foto: picture alliance/dpa/obs/Iglo Deutschland)

Ende 2020 gab es die erste Gerichtsentscheidung: Käpt'n Iglo hat keinen Alleinanspruch auf Bart, Mütze und Meer, Konkurrenz ist erlaubt. Nun muss sich zeigen, ob das Urteil Bestand hat.

Fern der Nordseeküste geht in München ein Streit um "Käpt'n Iglo" in die zweite Runde vor Gericht: Der Fischstäbchenhersteller Iglo will dem Konkurrenten Appel Feinkost verbieten, mit einer ähnlichen Werbefigur Werbung zu machen. Appel Feinkost wirbt mit einem wettergegerbten Herrn, der ebenso wie Käpt'n Iglo Bart und Seemannsmütze trägt. In der ersten Instanz hatte Iglo vor dem Münchner Landgericht verloren, nun verhandelt das Oberlandesgericht (9.45 Uhr).

In dem Verfahren geht es nicht um das Urheberrecht. Iglo argumentiert, die Verbraucher könnten beide Werbefiguren verwechseln. Die Werbung sei deswegen irreführend. Appel Feinkost verkauft ebenso wie Iglo tiefgekühlte Fischprodukte.

Im ersten Verfahren sah das Landgericht jedoch keine Verwechslungsgefahr. Beide Werbefiguren tragen zwar Bart und Mütze, doch sind sie unterschiedlich gekleidet. In München fehlen zwar sowohl Küste als auch Fischerei, aber die Münchner Gerichte sind unter Juristen bundesweit bekannt für ihre Expertise im Wettbewerbsrecht.

Appel-Figur kein Seemann?

Appel Feinkost wirbt unter dem Motto "küstlich fein" mit seiner Werbefigur. Doch laut vorangegangenem Urteil hat das Unternehmen Käpt'n Iglo damit nicht kopiert, auch wenn es sich bei beiden Werbefiguren um ältere Herren mit Bart handele, die Mützen tragen. Die Richter wiesen im ersten Urteil auf die Unterschiede hin: Die Mützen sind unterschiedlich - in einem Fall eine Kapitänsmütze, im anderen eine Elblotsenmütze. Die Appel-Figur trägt demnach auf den meisten Bildern keinen blauen Anzug wie Käpt'n Iglo, sondern einen grauen Anzug, wie das Gericht nach der Urteilsverkündung mitteilte.

Und anders als Käpt'n Iglo trägt die Appel-Figur laut Gericht auch keinen weißen Rollkragenpullover und kein weißes T-Shirt, "sondern eine karierte Weste mit Krawatte sowie einen Seidenschal". Die Appel-Figur ist demnach kein Seemann, sondern ein "gut situierter Herr in einem eleganten Dreiteiler". Dementsprechend sehen die Richter keine Verwechslungsgefahr und damit auch keine Irreführung der Käufer tiefgekühlter Fischprodukte.

Iglo hatte zunächst eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Käpt'n Iglo habe bei den Deutschen eine Bekanntheit von über 80 Prozent, hieß es in der Stellungnahme. Iglo könne die von Appel Feinkost vertretene Position, "dass es sich nicht um eine Nachahmung unter Ausnutzung der Bekanntheit und des Markterfolgs der Werbefigur und -konzeption des "Käpt'n Iglo" handelt, nicht nachvollziehen oder akzeptieren".

Quelle: ntv.de, awi/dpa