Ghosting im BewerbungsprozessWas tun, wenn keine Rückmeldung kommt?

Den Begriff Ghosting kennen die meisten wohl eher aus dem Dating-Bereich, doch er betrifft auch die Arbeitswelt. Verbindliche Zu- oder Absagen gibt es zunehmend seltener, stattdessen herrscht Funkstille. Wie können Betroffene damit umgehen?
Nachricht gelöscht, Kontakt entfernt: Ghosting heißt der plötzliche Kontaktabbruch ohne vorherige Rückmeldung. Wie ein Geist ist jemand plötzlich verschwunden und nicht mehr erreichbar. Derjenige der geghostet wurde, fragt sich nun, woran es lag und, ob er nachhaken sollte oder lieber nicht. Keine schöne Situation für beide Seiten. Sie kann auch unangenehme Folgen haben, denn im Arbeitsleben begegnet man sich häufig mehrmals. Firmen, die sich bei Bewerbern nicht zurückmelden können erheblich ihrem Ruf auf dem Arbeitsmarkt schaden.
Keine Absage ist auch eine Absage
Erscheint ein Bewerber einfach nicht zum Vorstellungsgespräch oder gar zum ersten Arbeitstag ist das ziemlich ärgerlich für den Personaler. Schließlich hat dieser sich die Zeit dafür extra reserviert und erwartet dementsprechend auch, dass der Termin eingehalten wird. Im besten Fall hat der Bewerber einfach nur den Termin vergessen. Arbeitgeber können dem vorbeugen, indem sie beispielsweise vorher noch einmal per E-Mail, SMS oder Anruf an den anstehenden Termin erinnern. Doch auch wenn der Kandidat nicht erschienen ist, lohnt es sich, noch einmal nachzufragen, ob denn noch Interesse besteht. Kommt da keine Reaktion, muss wohl davon ausgegangen werden, dass der Bewerber sich für einen anderen Arbeitgeber entschieden hat. Das kann unterschiedliche Gründe haben, wie etwa ein höheres Gehalt oder die Möglichkeit zum Homeoffice. Manchmal versuchen Bewerber den Personaler auch hinzuhalten, weil sich der Wunsch-Arbeitgeber noch nicht zurückgemeldet hat. Das tun sie häufig, indem sie auf Nachfragen vorerst nicht reagieren.
Ist bereits ein Arbeitsvertrag unterschrieben worden und erscheint der neue Mitarbeiter gar nicht am neuen Arbeitsplatz, kann auf rechtlichem Wege wenig dagegen ausgerichtet werden. Auch wenn im Vertrag Strafen für ein solches Verhalten festgelegt worden sind, ist die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in der Regel schwierig. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass durch das Nichterscheinen des Kandidaten konkrete Nachteile für das Unternehmen entstanden sind. Das ist in der Regel schwierig. Auf der rechtlich sicheren Seite sind Arbeitgeber, wenn sie dem nicht erschienen Mitarbeiter schriftlich kündigen.
Was können Bewerber bei Ghosting tun?
Mindestens genauso frustrierend wirkt sich das Ghosting von der Seite des Unternehmens nach Erhalt eines Bewerbungsschreibens oder einem Vorstellungsgespräch auf den Bewerber aus. Bevor man jedoch bei der Firma nachhakt, sollten noch ein paar Dinge bedacht werden. Sind die Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht worden? Ist eine falsche E-Mail-Adresse oder Telefonnummer in den Bewerbungsunterlagen angegeben? Liegt vielleicht eine E-Mail der Firma im Spamordner? Manchmal können auch Verzögerungen im Arbeitsablauf durch wichtige Projekte, Urlaub oder Krankheit verantwortlich für die bisher fehlende Rückmeldung sein. Ebenso ist es möglich, dass die E-Mail mit der Bewerbung einfach unter vielen anderen Mails untergegangen ist oder an die falsche Abteilung geschickt wurde. Ein weiterer Grund kann sein, dass die ausgeschriebene Stelle schon längst vergeben wurde. Das sind natürlich trotz allem keine Gründe, einen Bewerber einfach im Unklaren zu lassen. Deshalb sollten Kandidaten sich nicht scheuen, bei der Firma nachzuhaken. Das sollte allerdings erst nach ein bis zwei Wochen geschehen. Erhält man trotz Nachfrage keine Antwort, sollte man sich am besten auf andere Jobangebote konzentrieren. Wer möchte ohnehin bei einem Unternehmen arbeiten, das so respektlos mit potenziellen Mitarbeitern umgeht?
Warum wird überhaupt geghostet?
In Zeiten der Online-Kommunikation und der vermeintlich großen Auswahl von potenziellen Beziehungspartnern, Arbeitgebern oder Bewerbern wird Unverbindlichkeit großgeschrieben. Gerade die Generation Z will sich häufig möglichst viele Optionen offenhalten und Entscheidungen für oder gegen einen Arbeitsplatz hinauszögern. Schließlich will man möglichst die bestmögliche Entscheidung treffen. Wird dann dennoch eine Wahl getroffen, unterlassen es Bewerber häufig, allen anderen Angeboten abzusagen. Manchmal vergessen die "Ghoster" - etwa aufgrund von Stress - sich zurückzumelden oder Termine einzuhalten. Meist ist das Verhalten jedoch ein Zeichen mangelnder Wertschätzung. Eine Seite möchte ein unangenehmes Gespräch vermeiden. Gerade virtuell ist aufgrund der Distanz die Versuchung größer, und der Irrglaube verbreiteter, sich das Ghosting erlauben zu können.