Ratgeber

Geburt über den Wolken Welche Staatsbürgerschaft für das Kind?

Als Geburtsort wird üblicherweise der Zielflughafen eingetragen.

Als Geburtsort wird üblicherweise der Zielflughafen eingetragen.

(Foto: imago/Schöning)

Es gibt bessere Orte für eine Geburt als ein Flugzeug. Doch wenn die Wehen einsetzen und der nächste Kreißsaal unerreichbar ist, dann kann es schon vorkommen, dass ein Kind in luftiger Höhe geboren wird. Welchen Pass bekommt es dann?

Diverse Lebensmittel, Tabak, Alkohol, extremer Sport – es gibt eine ganze Menge Dinge, die sich Frauen verkneifen müssen, wenn sie schwanger sind. Auch Fliegen kann dazugehören, zumindest in den letzten zwei Monaten vor der Geburt. Wer trotz fortgeschrittenem Babybauch ins Flugzeug steigen will, muss normalerweise ein ärztliches Attest vorlegen, dass keine Komplikationen zu erwarten sind. Trotz solcher Vorsichtsmaßnahmen kommt es – wenn auch selten - vor, dass Babys weit über den Wolken das Licht der Welt erblicken. Handelt es sich nicht gerade um einen Inlandsflug, stellt sich natürlich die Frage nach der Staatsangehörigkeit des Neugeborenen.

Wenn die Eltern Deutsche sind, dann ist die Sache klar: Das Kind bekommt einen deutschen Pass, zumindest wenn nichts anderes geregelt wird. Laut Staatsangehörigkeitsgesetz wird das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger, wenn zumindest ein Elternteil ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

Ansonsten kommt die Staatsangehörigkeit des Landes infrage, das zum Zeitpunkt der Geburt überflogen wurde. Ist das jeweilige Land Teil des sogenannten Chicagoer Abkommens, besitzt es die ausschließliche zivile Lufthoheit über seinem Gebiet. Über den Wolken gilt dann das gleiche Recht wie auf dem Boden. Und dann kommt es darauf an, ob der entsprechende Staat die Staatsangehörigkeiten nach dem Geburtsortsprinzip vergibt, oder nach dem Abstammungsprinzip. Ein Kind, das in, bzw. über den USA geboren wird, hat beispielsweise die amerikanische Staatsbürgerschaft. Wenn im Heimatland der Eltern das Abstammungsprinzip gilt, kann das aber schon wieder anders aussehen.

Und auf exterritorialem Gebiet, also über dem offenen Meer? Hier könnte es dann auf die Herkunft der jeweiligen Airline ankommen. Reisen die Eltern beispielsweise mit Aeroflot über den Atlantik, dann könnte das Kind russischer Staatsbürger werden. Das muss aber, wie gesagt, nicht sein, wenn im Herkunftsland der Eltern das Abstammungsprinzip gilt. Bringt eine deutsche Mutter beispielsweise ihr Kind über den USA oder eben über exterritorialem Gebiet zur Welt, wird es normalerweise - zumindest auch - einen deutschen Pass bekommen.

Quelle: ntv.de, ino

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen