Ohne Lappen im Ausland Wenn der Führerschein weg ist
04.07.2016, 13:23 UhrGestohlen oder verloren - kommt die Fahrerlaubnis während des Urlaubs abhanden, sollten Reisende schnell handeln. Denn das Dokument muss auch beim Fahren während des Urlaubs mit dabei sein. Ansonsten droht ein Bußgeld.
Der Verlust des Führerscheins sollten Autofahrer im Ausland immer sofort der Polizei am Urlaubsort melden. Denn wer ohne das Dokument auf dem Weg nach oder in Deutschland fährt und den Führerschein auf Verlangen nicht vorweisen kann, erhält zwar keine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Denn diese bleibt auch nach dem Verlust des Dokuments bestehen. Dafür muss aber mit einem Bußgeld des jeweiligen Landes gerechnet werden, wenn man den Führerschein nicht mit sich führt. Hierzulande kostet das beispielsweise zehn Euro.
Mitunter kann das Vorzeigen einer Diebstahls- oder Verlustmeldung helfen, um einem Bußgeld zu entgehen, wie der ADAC zu berichten weiß. Allerdings liegt dies im Ermessensspielraum der kontrollierenden Beamten.
Der Führerschein kann nach der Rückkehr bei der Führerscheinstelle am Wohnsitz beantragt werden. Dabei muss die Diebstahlsanzeige vorgelegt werden. Das Erstellen des neuen Dokuments kostet dann 35 Euro. Für die Zeit, in der auf den neuen Führerschein gewartet werden muss, kann man einen kostenpflichtigen Übergangsführerschein für Fahrten im Inland bekommen. Auch für dieses Dokument gilt eine Mitführpflicht und es ist nur in Kombination mit dem Personalausweis gültig. Wer schneller Ersatz benötigt, zum Beispiel für Fahrten ins Ausland, kann gegen Aufpreis die Expressausstellung des Führerscheins beantragen. Taucht der verloren geglaubte Führerschein doch wieder auf, muss unverzüglich die Führerscheinstelle informiert werden.
Wer seinen Wohnsitz im Ausland und den deutschen Führerschein auch dort verloren hat, für den gibt es zwei Möglichkeiten: Für denjenigen, der in der EU oder in einem EWR-Mitgliedstaat wohnt, stellt die Straßenverkehrsbehörde am aktuellen Wohnsitz den neuen Führerschein aus. Dafür wird ein Nachweis über den Umfang der bisherigen deutschen Fahrerlaubnis benötigt. Diesen gibt es bei der Fahrerlaubnisbehörde, die den verloren gegangenen Führerschein ausgestellt hatte, beziehungsweise bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des letzten ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.
Wer hingegen in einem Land wohnt, das nicht zur EU gehört oder kein EWR-Mitgliedstaat ist, kann sich mit dem Problem an jede Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland wenden.
Quelle: ntv.de, awi