Ratgeber

Lebensversicherung verkaufenWenn die Raten zu teuer werden

25.03.2008, 08:53 Uhr

Wer die monatlichen Beiträge zu einer Lebensversicherung nicht mehr zahlen kann, ist in einer misslichen Lage. Drei Wege stehen dann zur Verfügung: die Kündigung, die Beitragsfreistellung und der Verkauf.

Eine Kapitallebensversicherung ist eine langfristige Angelegenheit. Immer wieder überschätzen Versicherte die finanzielle Belastung. Doch was kann man tun, wenn man die Beiträge irgendwann nicht mehr aufbringen kann? Grundsätzlich gibt es in solchen Fällen drei Möglichkeiten: die Kündigung, die Beitragsfreistellung und der Verkauf der Police auf dem sogenannten Zweitmarkt. Bei der Entscheidung sollten mehrere Dinge berücksichtigt werden, erläutert Jochen Ruß vom Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa).

So sollten Besitzer von Lebensversicherungen genau überlegen, ob sie ihre Police vorzeitig zu Geld machen. Denn durch einen Verkauf könnten zwar "versteckte Werte" in bare Münze umgewandelt werden, sagt Ruß. Es kann aber besser sein, sich von der Zahlung der regelmäßigen Beiträge befreien zu lassen. Denn wer Inhaber der Police bleibt, kommt später selbst in den Genuss der Gewinnausschüttung. "Wenn man aus seiner Police aber unbedingt raus will, dann ist rein rational natürlich die ertragreichere Lösung die bessere", so Ruß. Im Vergleich zur Kündigung bringe der Verkauf einer Lebensversicherung in den meisten Fällen einen Gewinn im niedrigen einstelligen Prozentbereich: "Bei den meisten Verträgen liegen die Gewinne durch den Verkauf zwischen zwei und vier Prozent."

Zweitmarkt für gebrauchte Lebensversicherungen

In Deutschland sind seit 1999 einige Aufkäufer tätig. Es hat sich ein Zweitmarkt für gebrauchte Lebensversicherungen etabliert. Die 40 Unternehmen im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) mit Sitz in München erwarben im vergangenen Jahr Policen im Gesamtwert von 1,4 Milliarden Euro. Dabei wissen nach Angaben des Verbands nur rund 20 Prozent der Deutschen, dass sie ihre Versicherung verkaufen können, wenn sie die Beiträge nicht mehr zahlen können oder wollen. Denn im Gegensatz zum Ausland gibt es keine gesetzliche Pflicht für Versicherer, die Kunden auf das Verkaufsrecht hinzuweisen.

Besonders gefragt sind bei den Aufkäufern Versicherungspolicen, bei denen schon mindestens die Hälfte der Laufzeit verstrichen ist, wie Ruß erläuterte: "Bei diesen Policen ist die Beteiligung an den Schlussüberschüssen schon absehbar." Der Investor sichert sich durch den Kauf die Überschussbeteiligung.