Ratgeber

"Junges Team" in Stellenanzeige Zu alt für den Job?

In vielen Stellenanzeigen wird die Mitarbeit in einem "jungen Team" in Aussicht gestellt. Ältere Arbeitsuchende sehen dann oft von einer Bewerbung ab. Laut einem Gerichtsurteil handelt es sich hierbei jedoch nur um eine Beschreibung der Belegschaft.

"Junges Team" ist nicht diskriminierend gegenüber älteren Bewerbern.

"Junges Team" ist nicht diskriminierend gegenüber älteren Bewerbern.

(Foto: dpa)

Ist in einer Stellenausschreibung von einem "jungen motivierten Team" die Rede, diskriminiert das keine älteren Bewerber. Das hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. Ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann dagegen vorliegen, wenn ein Arbeitgeber nach jungen Arbeitnehmern sucht.

In dem Fall hatte sich ein Buchhalter bei einem Autohaus beworben. Der 1952 geborene Kläger ist laut vorgelegter Zeugnisse Diplom-Kaufmann (Universität) und Bilanzbuchhalter (IHK) sowie Bilanzbuchhalter International (IHK). Er war bereits als Finanzbuchhalter tätig. Die Stellenausschreibung enthielt unter der Überschrift "Stellenausschreibung" nach dem Anforderungsprofil folgenden Absatz: "Wollen Sie gemeinsam mit uns erfolgreich sein? Unser Autohaus ist Teil einer innovativen, mehrfach im Bereich Kundenzufriedenheit ausgezeichneten Unternehmensgruppe. Wir bieten einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem jungen und motivierten Team".

Der Mann bewarb sich und bekam eine Absage. Nun verlangte er von der Firma Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern sowie Schadensersatz in Höhe von einem Monatsgehalt. Denn die Formulierung "junges Team" diskriminiere ältere Menschen. Das Arbeitsgericht wies die Klage ab, mit der Begründung, dass die Stellenanzeige kein ausreichendes Indiz für die Ablehnung des Klägers wegen seines Alters darstelle. In der Stellenanzeige werde die Struktur der Belegschaft des Arbeitgebers beschrieben. Eine Diskriminierung liege nur vor, wenn ein Arbeitgeber explizit nach jungen Arbeitnehmern suche.

Der Grund in der Absage sei außerdem eher in der Bewerbung selbst zu finden: Das Anschreiben nehme nämlich überhaupt keinen Bezug auf den möglichen Arbeitgeber. Zudem bezeichne der Mann in der Betreffzeile die Stelle als die eines "Bilanzbuchhalters". Gesucht werde aber ein Finanzbuchhalter.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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