Ratgeber

Vermögenswirksame LeistungenZulagen auszahlen lassen

24.04.2012, 13:09 Uhr

Wer sich vermögenswirksame Leistungen vorzeitig auszahlen lässt, muss mit dem Verlust von Zulagen rechnen. Das muss aber nicht sein. Finanzexperten erklären, wie die Zuschüsse gerettet werden können.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sollen Arbeitnehmer eigentlich zum langfristigen Sparen ermutigen. Daher gilt: Sparern, die vor Ablauf des vorgeschriebenen siebenjährigen Anlagezeitraums an das Guthaben wollen, werden die Arbeitnehmersparzulagen abgezogen, erklärt die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften. Doch die Zulagen müssen nicht in jedem Fall verloren gehen.

Wer etwa nach Abschluss des VL-Vertrags arbeitslos geworden ist, kann sich sein Erspartes einschließlich der Zulagen vorzeitig auszahlen lassen. Bedingung ist, dass der Betreffende länger als ein Jahr ununterbrochen arbeitslos war. Ebenfalls die Zulagen behalten darf, wer den Sprung in die Selbstständigkeit wagt.

Auch wenn Sparer geheiratet haben und seit dem Abschluss des VL-Vertrags mindestens zwei Jahre vergangen sind, bleibt ihnen die Zulage bei einer vorzeitigen Kündigung erhalten.

Wer den Arbeitgeber wechselt und im neuen Job keine vermögenswirksamen Leistungen erhält, kann seinen vorhandenen VL-Vertrag auch ruhen zu lassen.

Dies kann insbesondere für Kunden Vorteile haben, die auch eine Arbeitnehmersparzulage vom Staat bekommen haben. Diese Leistung werde abgezogen, wenn der Vertrag vor Ablauf der siebenjährigen Sparfrist gekündigt werde und keine der oben genannten Ausnahmen zum Tragen kommt. Wenn der Vertrag stillgelegt wird, bleibt die Förderung hingegen erhalten. Der Kunde kommt dann aber erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit an das Geld. Der Vertrag kann aber auch aus eigener Tasche weiter bezahlt werden, dabei lassen sich die Raten auch reduzieren.

Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben Verbraucher, deren zu versteuerndes Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit bei nicht mehr als 17.900 Euro oder bei Verheirateten bei nicht mehr als 35.800 Euro im Jahr liegt. Allerdings nur, wenn man das Geld in einen Bausparvertrag steckt oder davon einen Baukredit tilgt. Beim Aktienfondssparen liegt die Grenze für Alleinstehende bei 20.000 Euro beziehungsweise für Ehepaare bei 40.000 Euro.

Quelle: ntv.de, dpa