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Baden-Württemberg Tempo und Risiko: Zahl der E-Scooter-Unfälle nimmt zu

An mehr als zwei von drei E-Scooter-Unfällen sind die Fahrer schuld. Es ist mehr als nur ein Trend.

Stuttgart (dpa/lsw) - Für die einen sind sie praktisch für den schnellen Weg zum Bäcker, für andere schlicht ein Ärgernis – und für immer mehr Menschen eine echte Gefahr: E-Scooter gehören schon lange zum Stadtbild in Baden-Württemberg, sie tauchen aber auch immer häufiger in den Unfallstatistiken auf.

Nach Angaben des Innenministeriums in Stuttgart ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit den E-Scootern im ersten Halbjahr um 44,3 Prozent auf 841 gestiegen. Mehr als zwei Drittel dieser Unfälle gingen auf das Konto der Fahrerinnen und Fahrer selbst – ein Trend, der sich schon im Vorjahr abgezeichnet hatte.

Tote und Schwerverletzte

Wie gefährlich die Fahrt auf den kleinen Elektrorollern sein kann, zeigen mehrere schwere Unfälle der vergangenen Monate. Ende Juni wird eine 18-Jährige in Holzgerlingen (Kreis Böblingen) an einem Bahnübergang von einem Zug erfasst – sie stirbt einen Tag später im Krankenhaus. Nur wenige Wochen zuvor prallt ein 15-Jähriger bei Balgheim (Kreis Tuttlingen) mit einem Motorrad zusammen, als er die Straße überqueren will. Der Jugendliche wird lebensgefährlich verletzt.

In Mannheim kommt Mitte Februar ein Mann ums Leben, weil er trotz Warnleuchte die Gleise einer Straßenbahn überquert. Für besondere Bestürzung sorgt im April der Tod einer 84-Jährigen in Graben-Neudorf (Landkreis Karlsruhe): Zwei 15-jährige Mädchen stoßen auf einem E-Scooter mit der Fußgängerin auf einem Parkplatz zusammen.

Vor allem Jüngere verunglücken

Besonders häufig trifft es junge Menschen zwischen 14 und 24 Jahren. Sie stellen knapp ein Drittel der Schwerverletzten und rund die Hälfte der Leichtverletzten und Getöteten. Von Januar bis Juni 2025 kamen bereits vier E-Scooter-Fahrer ums Leben – doppelt so viele wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) sieht darin eine gefährliche Mischung aus jugendlichem Leichtsinn und fehlender Erfahrung. "Gleichzeitig sind sie beim Gebrauch von E-Scootern besonders gefährdet – E-Scooter haben keine Knautschzone", warnte er. Sein Appell: "Finger weg von Alkohol und Drogen! Der E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug – und dafür gelten dieselben Regeln."

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) fordert schärfere Kontrollen. "Der Regelbruch ist die Regel", sagte er in Stuttgart. Wer durch die Fußgängerzone brettere oder zu zweit auf einem Roller fahre, müsse mit Konsequenzen rechnen. "Die Polizei muss da jetzt auch mal zulangen."

Wo man fahren darf – und wo nicht

Für den E-Scooter sind weder Führerschein noch Mofa-Prüfbescheinigung nötig. Ab 14 Jahren darf man mit dem eigenen Roller unterwegs sein, Leihgeräte gibt es erst ab 18. Eine Helmpflicht besteht nicht, doch der ADAC empfiehlt dringend, einen zu tragen.

Erlaubt sind E-Scooter auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen – nur wenn dort kein Platz ist, dürfen sie auf die Fahrbahn. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen sind sie tabu. Das Zusatzschild "Radfahrer frei" gilt allerdings auch für E-Scooter.

Quelle: dpa

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