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Bayern Cannabis-Club gibt nach juristischer Niederlage vorerst auf

Ein Anbauverein aus Oberfranken hat kurz nach dem Start ein behördliches Verbot erteilt bekommen. Der Vorsitzende legt das Projekt vorerst auf Eis - er wittert politischen Einfluss.

Bayreuth (dpa/lby) - Einer von nur wenigen Cannabis-Clubs in Bayern gibt nach einer juristischen Niederlage vorerst auf. Zugleich macht der Verein der Staatsregierung und den zuständigen Behörden schwere Vorwürfe. "Wir legen unser Projekt vorerst auf Eis", sagte der Vorstand von "Franken.Cannabis", Martin Pley. Mehrere Medien hatten berichtet.

Der Verein aus Buttenheim im Landkreis Bamberg hatte Ende August vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth eine juristische Niederlage erlitten. Das Gericht lehnte einen Eilantrag des Vereins gegen eine sogenannte Nutzungsuntersagung des Landratsamtes ab. Damit wurde dem Verein verboten, weiter Cannabis anzubauen oder an Mitglieder abzugeben. 

Keine juristischen Schritte mehr geplant

Auf Anraten seiner Anwälte werde er keine weiteren juristischen Schritte mehr unternehmen, sagte Pley. Er gehe nicht davon aus, dass ein bayerisches Gericht in seinem Sinne entscheiden werde. Auch sei der zeitliche und finanzielle Aufwand zu groß. Gegen den abgelehnten Eilantrag wäre noch Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich. Die ebenfalls erhobene Klage im Hauptsacheverfahren sei zurückgezogen worden, sagte Pley.

Das Landratsamt hatte das Verbot mit dem Baurecht begründet. Aus Sicht der Behörde gingen bereits umgesetzte sowie weitere geplante Baumaßnahmen über die erteilte Genehmigung hinaus. Das sah auch das Verwaltungsgericht so. Das Landratsamt habe das Verbot deshalb aussprechen dürfen, hieß es zur Begründung.

Vorstand vermutet politischen Einfluss

Vereinsvorstand Pley stößt sich noch an einem anderen Punkt. Das Landratsamt vertritt bei seinem Verbot die Ansicht, dass Baumaßnahmen des Cannabis-Clubs nur in einem baurechtlichen Sondergebiet möglich seien. Das hätte laut Pley zur Folge, dass die Gemeinde ein Baugebiet explizit für den Anbau von Cannabis ausweisen müsste. 

Das Verbot sei von der Behörde zudem erst erteilt worden, als der Verein das erste Cannabis an Mitglieder abgegeben habe. Pley vermutet deshalb, dass es politischen Einfluss auf die Behörde gegeben haben könnte. Er sieht in dem Vorgehen Rechtsbeugung und hat Anzeige gegen mehrere Verwaltungsmitarbeiter gestellt, wie die Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigt.

Die bayerische Staatsregierung hatte die zum 1. April 2024 in Kraft getretene Teil-Legalisierung stets kritisiert und keinen Hehl daraus gemacht, sie mit Regeln so weit wie möglich einschränken zu wollen.

Ministerium: Einschreiten war erforderlich

Ein Sprecher des bayerischen Bauministeriums teilte zu dem Fall mit, es habe sich herausgestellt, dass in der Halle ohne Baugenehmigung der Anbau, der Verkauf und die Weitergabe von Konsumcannabis vor Ort an Dritte wie etwa Vereinsmitglieder stattgefunden habe. "Ein bauaufsichtliches Einschreiten war daher erforderlich."

Zugleich bestätigte das Ministerium die Rechtsauffassung des Landratsamtes. Die Genehmigungsfähigkeit von Anbauvereinigungen erfordere grundsätzlich die Ausweisung eines "sonstigen Sondergebiets" nach der Baunutzungsverordnung durch die Gemeinden.

Der Bund vertritt eine andere Rechtsauffassung

Eine letzte Hoffnung setzt Pley auf das Bundesbauministerium. Dieses vertritt eine andere Rechtsauffassung: Für die Ansiedlung von Anbauvereinen brauche es keine speziell für sie geschaffene Nutzungskategorie, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit - also kein Sondergebiet, wie es der Freistaat fordert. Die verbindliche Auslegung von Rechtsnormen obliege jedoch der Rechtsprechung, fügte der Sprecher hinzu.

Derzeit beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der Bauministerkonferenz mit dem Thema. Pley hofft in der Folge auf eine Weisung des Bundes an den Freistaat.

Weitere Gerichtsverfahren laufen

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hatte mit Stand 18. August insgesamt acht Cannabis-Clubs in Bayern eine Genehmigung erteilt, drei Anträge wurden bis dahin abgelehnt. 19 Anträge waren noch in Bearbeitung und 14 Anträge bereits zurückgenommen, wie es vom bayerischen Gesundheitsministerium hieß.

Neben dem Rechtsstreit des Vereins aus Buttenheim sind bei den Verwaltungsgerichten im Freistaat mehrere weitere Verfahren von Cannabis-Clubs anhängig. Bei diesen Klagen geht es zum Teil ebenfalls um eine sogenannte Nutzungsuntersagung, wie der Verwaltungsgerichtshof in München mitteilte.

Quelle: dpa

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