Hamburg & Schleswig-Holstein 130 Millionen Euro Rückforderungen von Corona-Hilfen
07.09.2025, 12:00 Uhr
Während Corona wurden in Schleswig-Holstein rund 467 Millionen Euro Soforthilfen ausgezahlt. Nicht immer lief alles korrekt. Und noch immer gibt es Rückforderungen.
Kiel (dpa/lno) - Mehr als fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie hat der Staat noch immer Rückforderungen in Höhe von knapp 130 Millionen Euro allein in Schleswig-Holstein. "Coronahilfen waren immer dazu gedacht, schnell und unbürokratisch die Auswirkungen der Pandemie zu dämpfen", sagte Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. "Es war immer klar, dass zu viel gezahlte Hilfen zurückgefordert werden. Dass das einige Unternehmen vor Herausforderungen stellt, ist uns bewusst."
Der Staat müsse verantwortungsvoll mit Steuermitteln umgehen, sagte Madsen. "Und das heißt auch: Hilfen teilweise zurückfordern, wenn sie zu hoch oder sich nachträglich bei der Überprüfung im Rahmen der Schlussabrechnung als gänzlich unberechtigt erweisen, weil die Antragsvoraussetzungen nicht erfüllt waren." Es gebe aber auch Nachzahlungen.
Was offen ist
Mit Stand 31. Juli gab es im Norden nach Angaben der Investitionsbank im Bereich der Corona-Soforthilfen noch Rückforderungen in Höhe von 84 Millionen Euro. Soforthilfe konnte im Prinzip jeder beantragen, der durch Lockdowns Umsatzeinbußen hatte. 169 Millionen Euro wurden beispielsweise von Unternehmen, Gastwirten und Selbstständigen bereits zurückgezahlt.
Insgesamt wurden in Schleswig-Holstein rund 467 Millionen Euro als Soforthilfe ausgezahlt, davon 412 Millionen aus dem Bundesprogramm. Es gab 56.000 Anträge und bislang den Angaben zufolge 43.000 Rückmeldungen von Empfängern der Soforthilfe.
Knapp 17.000 Mal wurden sogenannte Neustarthilfen beantragt, die vor allem für Solo-Selbstständige gedacht waren. Ausgezahlt wurden rund 83 Millionen Euro. Bislang sind aber erst 9,8 von geforderten rund 21,3 Millionen Euro zurückgezahlt worden. In rund 1.000 Fällen legten Empfänger zudem nicht die erforderliche Endabrechnung vor.
Weitere Hilfen
Ferner zahlte das Land im Umfang von 1,8 Milliarden Euro sogenannte Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen aus. In diesem Bereich sind bislang rund 14.200 Fälle abgeschlossen: Dabei wurden rund 36,7 Millionen Euro zusätzlich ausgezahlt und 47,5 Millionen Euro zurückgefordert. Von den Rückforderungen sind rund 13,2 Millionen Euro zurückgezahlt worden.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gab es auch Stundungen und Ratenzahlungen. "Insofern sind nicht es nicht nur laufende Gerichtsverfahren, über die wir Rückzahlungen erwarten."
175 Anklagen wegen Subventionsbetrugs
Allein die Staatsanwaltschaft Kiel leitete von 2020 bis 2025 rund 350 Verfahren wegen des Vorwurfs des Subventionsbetrugs ein. "Ganz überwiegend betrifft dies den Betrug im Zusammenhang mit Corona-Hilfen, jedoch nicht ausschließlich", sagte eine Sprecherin. Die Corona-Verfahren würden nicht gesondert erfasst. Aufgrund der Vielzahl der Fälle sei eine weitergehende Auswertung nicht möglich.
In etwa 175 der 350 Verfahren wegen Subventionsbetrug wurde den Angaben zufolge Anklage erhoben. Rund 60 Verfahren sind noch offen, etwa 50 wurden an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben. Die übrigen Verfahren wurden mangels eines hinreichenden Tatverdachts oder aus anderen Gründen eingestellt.
"Zum Teil werden weiterhin Verfahren im Zusammenhang mit Corona-Hilfen eingeleitet, etwa in Fällen, in denen sich ein Anfangsverdacht aus der Auswertung von Verfahren ergibt, die sich mit anderen Tatvorwürfen befassen", sagte die Sprecherin. "So lange bezüglich der Corona-Hilfen noch keine Verjährung eingetreten ist, sind also weitere Verfahren möglich."
Eine Schätzung des Schadens sei schwer möglich. "Die Schäden unterscheiden sich von Verfahren zu Verfahren und liegen überwiegend im Bereich zwischen 1.000 und 18.000 Euro."
Quelle: dpa