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Hamburg & Schleswig-Holstein Umwelthilfe: Einige Städte zu lässig bei Bürgersteig-Parkern

(Foto: Uli Deck/dpa)

Viele Städte in Deutschland sind laut Umwelthilfe zu nachsichtig mit Gehwegparkern. Dabei gibt es feste Regeln. Zwei Städte in Schleswig-Holstein dulden illegale Parken auf dem Gehweg nicht.

Berlin/Kiel (dpa/lno) - In vielen größeren Städten in Schleswig-Holstein wird aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein Auge zugedrückt, wenn Autofahrer rechtswidrig auf Bürgersteigen parken. "Lübeck zählt zu den bundesweit fußverkehrsfeindlichsten Städten", teilte der Verein mit. Die Stadt gibt demnach zwar an, in einigen Gebieten illegales Gehwegparken grundsätzlich nicht zu dulden. Allerdings wird das verbotswidrige Parken auf Gehwegen laut Auskunft "im Bereich historisch gewachsener Parkordnungen" bis zu einer verbleibenden Restgehwegbreite von nur 90 Zentimetern toleriert.

Ziel ist es allerdings, dass auch Menschen mit Kinderwagen oder Rollstühlen gefahrlos passieren können, "was allerdings bei derart geringen Restgehwegbreiten vollkommen ausgeschlossen ist", heißt es in einer Mitteilung der Umwelthilfe.

Keine Duldung in Kiel, Neumünster und Norderstedt

In Flensburg fehlt laut Auskunft ein Beschluss zum Umgang mit dem Problem des verbotswidrigen Gehwegparkens. Die Stadt gibt an, sich nach dem in den technischen Regelwerken vorgegebenen Wert von 2,50 Meter Regelbreite zu richten, es gebe allerdings Orte, an denen andere Restbreiten bestehen.

In Kiel wird das verbotswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen laut Antwort auf die Abfrage der DUH "kaum noch" geduldet. Die bestehenden Anordnungen würden laufend überprüft und bis 2035 will die Stadt durchgehend Restgehwegbreiten von 2,50 Meter geschaffen haben. 

Die Antwort der Stadt Neumünster ist laut DUH zu begrüßen: "Die Stadt gibt an, verbotswidriges Gehwegparken nicht zu dulden." Zur Anordnung von legalem Parken auf dem Bürgersteig ist laut Antwort eine Einzelfallprüfung und eine Regelbreite von 2,50 Meter des Gehwegs erforderlich. Auch Norderstedt gibt an, Gehwegparken nicht zu dulden.

Kein Platz für Kinderwagen und Rollstuhl

Bundesweit hätten nur 33 von 105 dazu befragten Städte angegeben, Gehwegparker grundsätzlich nicht zu dulden, teilte der Verein mit. Die meisten Städte ignorierten hingegen die technische Empfehlung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, wonach ein Gehweg im Regelfall mindestens 2,50 Meter breit sein müsse. 

"Zu spüren bekommen das vor allem Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen angewiesen sind", heißt es in der Auswertung der DUH. Sie fordert eine konsequente und systematische Ahndung von Gehwegparkern. Die Fahrzeuge müssten abgeschleppt werden, um die Behinderung zu beseitigen.

Die Straßenverkehrsordnung lässt sich so deuten, dass Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist. Es gibt allerdings Ausnahmen – etwa, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild (Verkehrszeichen 315) Gehwegparken ausdrücklich erlaubt oder entsprechende Markierungen für Autos auf dem Bürgersteig aufgebracht sind.

Quelle: dpa

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