Reise

Richter entscheiden Mehr Rechte für Urlauber

Reiseveranstalter haften grundsätzlich für die Sicherheit von Ferienanlagen in ihren Angeboten. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Urlaubern bei Unfällen in Hotelanlagen gestärkt. Nach den zwei Urteilen kann der Reiseveranstalter dann zu Zahlungen herangezogen werden, wenn er nicht ausreichend für die Sicherheit seiner Gäste gesorgt hat. Der Veranstalter müsse die Einrichtungen einer Hotelanlage auf mögliche Risiken prüfen, befand das Karlsruher Gericht.

Der BGH gab damit einer Schmerzensgeldklage der Eltern des elfjährigen Philipp aus Thüringen statt, der im Sommer 2001 im Schwimmbad einer griechischen Hotelanlage ertrunken war. Er war mit dem Arm in ein ungesichertes Absaugrohr im Becken einer Wasserrutsche geraten und hatte sich nicht mehr befreien können. Nach dem Urteil stehen der Familie 70.000 Euro als Schmerzensgeld zu. Im zweiten Urteil stellte der X. Zivilsenat klar, dass die Werbung mit einer "kindgerechten Ausstattung der Hotelanlage nicht nur Spielangebote, sondern auch erhöhten Schutz vor Gefahren umfasse.

Der BGH sah die Pflichtverletzung des Veranstalters - des zur Rewe-Touristik gehörende Unternehmens ITS - schon darin, dass der Hotelkomplex ohne Baugenehmigung errichtet worden war und ITS sich nicht danach erkundigt hatte. "Der Reiseveranstalter hat zumindest die Pflicht, die formale Zulässigkeit der Anlage zu prüfen", sagte der Senatsvorsitzende Klaus-Jürgen Melullis in der Verhandlung.

Nach den Worten des Gerichts trifft den Reiseveranstalter eine "Verkehrssicherungspflicht". Er muss überprüfen, ob die Einrichtungen der angebotenen Hotels einen ausreichenden Sicherheitsstandard bieten. Das gilt dem Gericht zufolge auch für die Wasserrutsche, obwohl sie im Reisekatalog nicht aufgeführt war und im Hotel nur gegen Entgelt benutzt werden konnte.

Evelyn Wagner, die Mutter des Jungen, nahm die Entscheidung sichtlich bewegt entgegen: "Das Urteil ist rechtskräftig. Das kann uns keiner mehr nehmen", sagte sie nach der Verkündung unter Tränen. Wagner hatte sich, unterstützt von anderen Reisegeschädigten, durch die Instanzen gekämpft. In Griechenland sind gegen den Betreiber der Rutsche und den Hoteleigner Haftstrafen verhängt worden, die noch nicht rechtskräftig sind.

Im zweiten Fall ging es um ein achtjähriges Mädchen, das in einem - mit "kindgerechter Ausstattung"angepriesenen - Ferien-Appartement auf Menorca durch eine Glastür gerannt war und sich dabei schwere Verletzungen an den Unterschenkeln mit bleibenden Schäden zugezogen hatte. "Kindgerechte Ausstattung heißt eben mehr als nur ein Spielplatz", sagte Melullis bei der Urteilsverkündung. "Dann muss man auch die Konsequenzen tragen." In der Verhandlung hatte der Richter erläutert, aus solchen Angaben könne der Urlauber folgern, dass er "Kinder unbeaufsichtigt toben lassen kann"

Quelle: ntv.de

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