"Timesharing"-Ferienwohnungen Mehr Schutz für Urlauber
29.10.2010, 09:13 Uhr
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Das Prinzip klingt praktisch: Mehrere Urlauber teilen sich eine Ferienwohnung und haben automatisch ein Nutzungsrecht. Doch dubiose Angebote haben das "Timesharing" in Verruf gebracht. Der Bundestag hat nun eine EU-Richtlinie umgesetzt und stärkt die Rechte der Touristen.
Wer sich eine Ferienwohnung mit anderen Touristen teilen will, ist künftig besser vor zwielichtigen Angeboten geschützt. Der Bundestag beschloss die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie. Damit erhalten Verbraucher bei sogenannten Timesharing-Verträgen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht.
Während dieser Frist dürfen keine Anzahlungen verlangt werden. Mit Timesharing-Verträgen erkauft man sich für einige Wochen im Jahr das Nutzungsrecht an einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung.
Gebühren nicht erlaubt
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie dürfen auch keine Gebühren erhoben werden, falls der Betroffene von seinem Vertrag zurücktritt. Zudem müssen die Verträge grundsätzlich in der Heimatsprache des Touristen abgefasst sein.
Vor allem in Spanien, Italien, Schweden und Großbritannien sind solche Teilzeit-Angebote verbreitet. Immer wieder gab es aber auch Fälle, wo sich Touristen während ihres Urlaubs auf zweifelhafte Verträge einließen. Deshalb sollen die Verbraucher mit europaweit einheitlichen Vorschriften und Informationsformularen besser vor windigen Geschäftemachern geschützt werden.
Quelle: ntv.de, dpa