Sport

Whistleblower-Prozess findet statt Armstrong-Einspruch gescheitert

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(Foto: picture alliance / dpa)

Die Anwälte von Lance Armstrong versuchen noch, das Ganze abzuwenden. Aber der Einspruch wird abgewiesen. Der Prozess wegen Schadenersatzansprüchen kann beginnen.

Der Schadenersatzprozess gegen Lance Armstrong um die Forderung von rund 100 Millionen Dollar kann stattfinden. Die Anwälte des lebenslang gesperrten, ehemaligen Radprofis scheiterten mit ihrem Einspruch vor einem US-Bundesgericht. Armstrongs ehemaliger Teamkollege Floyd Landis und das US-Justizministerium klagen gegen den ehemaligen Seriensieger der Tour de France. Armstrongs früherer Rennstall US-Postal wurde mit rund 40 Millionen Dollar Steuergeldern finanziert. Der Angeklagte habe davon in sechs Jahren nach Informationen der Kläger persönlich 18 Millionen eingestrichen.

Das Geld sei nach Auffassung der Kläger zweckentfremdet worden, weil Armstrong die Leistungen zwischen 1998 und 2004 durch illegales Doping erreicht hätte. Sechs seiner sieben, inzwischen aberkannten Tour-Siege fuhr der inzwischen 42 Jahre alte Texaner in dieser Zeit heraus.

Im Januar 2013 gestand Armstrong nach jahrelangem Leugnen Doping. Danach sagte er in verschiedenen Schadenersatzprozessen unter Eid aus. Die ihm bevorstehende Auseinandersetzung vor Gericht ist ein sogenannter Whistleblower-Prozess, bei dem Landis als entscheidendem Belastungszeugen bis zu 30 Millionen Dollar zustehen könnten.

Quelle: ntv.de, cro/dpa

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