Initiative gegen Sportbetrug Bayern legt Anti-Doping-Gesetz vor
17.03.2014, 17:10 Uhr
Auch die Besitzstrafbarkeit ist im bayerischen Gesetzentwurf enthalten.
(Foto: dpa)
Im Kampf gegen Doping geht Bayern juristisch voran. Der Entwurf eines Gesetzes zum "Schutz der Integrität des Sports" soll nicht nur die strafrechtliche Verfolgung von Dopern ermöglichen, sondern auch von Bestechung, Korruption und Manipulation.
Das bayerische Justizministerium hat in der Diskussion um die schon lange geforderte Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes einen weiteren Vorstoß unternommen. Justizminister Winfried Bausback stellte im Münchner Justizpalast den Entwurf eines entsprechenden "Sportschutzgesetzes" vor, mit dem Doping im Spitzensport sowie Spielmanipulation strafrechtlich verfolgt werden sollen. "Lassen Sie uns endlich tun, was jahrelang versäumt wurde", sagte Bausback.
Der Entwurf enthält sieben Kernpunkte und sei nach Angaben des Ministers im Vergleich zu einem ähnlichen Vorschlag aus Baden-Württemberg "ein qualitativer Schritt nach vorn". Deren Papier begrüße Bayern zwar wegen des "gemeinsamen Ziels", doch sei es "fachlich unzureichend", sagte Bausback, der auch im Zuge der jüngsten Äußerungen von SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas davon sprach, "Licht am Horizont" zu sehen.
"Neue und traurige Relevanz"
Durch die Geschehnisse bei Olympia in Sotschi wie beim Fall Evi Sachenbacher-Stehle habe das Thema eine "neue und traurige Relevanz erhalten", sagte Bausback. Es habe sich abermals gezeigt, dass der Sport dem Dopingproblem allein nicht Herr werde. Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), erklärte, dass es Netzwerke gebe, die der Sport nicht effektiv bekämpfen könne. "Es gibt viele Möglichkeiten, Kontrollsysteme zu unterlaufen", sagte Prokop. Gleichwohl sei mit Blick auf die Zustimmung zu einem Anti-Doping-Gesetz "einiges im Sport in Bewegung geraten".
Die Sportgerichtsbarkeit, betonte Bausback, werde durch den Entwurf nicht infrage gestellt. Diese Befürchtungen seitens einiger Teile des Sports seien unbegründet und ein "sehr ungutes Schüren unberechtigter Ängste. Nur Hand in Hand ist eine effektive Dopingbekämpfung möglich", ergänzte der Minister, und deswegen müssten "so schnell wie möglich Nägel mit Köpfen gemacht werden".
Der bayerische Entwurf umfasst erstmals nicht nur Doping im Wettkampf, sondern auch den Gebrauch verbotener Substanzen im Training. Zudem wurden nach Angaben Bausbacks Kriterien erarbeitet, die alle Spitzensportathleten und nicht nur Berufssportler erreichten. Auch stellt der Vorstoß den Besitz von Dopingmittel ohne Einschränkung unter Strafe und sieht eine Maximalfreiheitsstrafe für Dopingvergehen von bis zu fünf Jahren vor. Außerdem sei auch das Thema Spielmanipulation berücksichtigt worden, das vor allem im Fußball zu beobachten sei.
Quelle: ntv.de, cwo/sid