Sport

Teilerfolg für Pechstein CAS hebt Trainingssperre auf

Im Kampf um die Fortsetzung ihrer Karriere hat Claudia Pechstein einen Teilerfolg vor dem Internationalen Sport-Gerichtshof CAS verbucht. Die wegen vermeintlichen Blutdopings gesperrte Eisschnellläuferin darf ab sofort wieder an offiziellen Trainingseinheiten der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) teilnehmen.

Claudia Pechstein muss ab sofort nicht mehr allein trainieren.

Claudia Pechstein muss ab sofort nicht mehr allein trainieren.

(Foto: REUTERS)

Der CAS bestätigte allerdings die derzeit gültige Wettkampfsperre gegen die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin. Dennoch darf sich die 37-jährige Pechstein, die ihre Unschuld beteuert und wegen der Sperre beim CAS einen Eilantrag eingereicht hatte, nun wieder Hoffnungen auf eine Teilnahme an ihren sechsten Olympischen Spielen 2010 in Vancouver machen. Der CAS setzte für Pechstein überraschend einen Teil des Codes der Welt-Antidoping-Agentur WADA außer Kraft (Artikel 10.10.1), demzufolge gesperrten Athleten auch die Teilnahme an Trainingsmaßnahmen verboten ist. Der grundsätzliche Spruch des CAS zur Zweijahressperre von Pechstein im Herbst soll von dieser Entscheidung unberührt bleiben.

"Bei aller Kraft, die Claudia hat: Sie kann nicht nur alleine trainieren und dann davon ausgehen, dass sie in Vancouver startet. Das ist so gut wie unmöglich", hatte DESG-Präsident Gerd Heinze vor der CAS-Entscheidung über den Eilantrag gesagt. Pechsteins Anwalt Simon Bergmann hatte ein dauerhaftes Trainingsverbot für seine Mandantin als "irreparablen Schaden" bezeichnet.

Der Eislauf-Weltverband ISU hatte Pechstein wegen auffälliger Blutwerte anhand von Indizien und ohne positiven Befund für zwei Jahre gesperrt. Die fünfmalige Olympiasiegerin bestreitet den Vorwurf des Blutdopings vehement.

Quelle: ntv.de, sid

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