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Kein Beweis für Unschuld Charr verwirrt mit negativem Dopingtest

"Blutuntersuchung auf Dopingmittel durch die Vada negativ": Manuel Charr.

"Blutuntersuchung auf Dopingmittel durch die Vada negativ": Manuel Charr.

(Foto: dpa)

Viel Lärm um nichts: Box-Weltmeister Manuel Charr sorgt wieder für Aufregung. Im Internet postet der Kölner einen angeblichen Beweis seiner Doping-Unschuld - doch der entpuppt sich als wenig aussagekräftig. Nur die B-Probe könnte ihn noch retten.

In Großbuchstaben teilte Manuel Charr seinen Fans via Facebook eine Nachricht mit, die sich auf den ersten Blick wie ein Freispruch für den in der A-Probe des Dopings überführten Box-Weltmeisters liest: "Blutuntersuchung auf Dopingmittel durch die Vada negativ!" Das Problem ist allerdings: Das Dokument, das er veröffemtlichte, bestätigt nur einen negativen Test auf das Wachstumshormon HGH. Auf die laut Medienberichten von der Voluntary Anti Doping Association (Vada) im Urin nachgewiesenen Anabolika Epitrenbolon und Drostanolon wurde die A-Probe des Blutes nicht untersucht.

"Die anabolen Wirkstoffe, die bei ihm gefunden wurden, werden routinemäßig nicht im Blut, sondern im Urin getestet. Dort ist das Nachweisfenster deutlich größer", sagte Dopingexperte Mario Thevis. Auch Thomas Pütz, Präsident des Bundes Deutscher Berufsboxer (BDB), sagt: "Das ist, als ob man Äpfel mit Birnen vergleicht. Manuel klammert sich an jeden Strohhalm."

Der 33 Jahre alte Charr, der seine WM-Titelverteidigung am kommenden Samstag gegen Fres Oquendo aus Puerto Rico wegen des Schlamassels absagen musste, hat seine eigene Sicht auf die Dinge. Wenn die Blutprobe negativ und die am gleichen Tag entnommene Urinprobe positiv ist, dann müsse die Urinprobe "verunreinigt" worden sein, polterte der Kölner: "Aus diesem Grund werde ich weitere Maßnahmen einleiten, um diese Angelegenheit aufzuklären."

"Oder ihm wird der Titel weggenommen"

Der WBA-Champion hat aber nur eine Chance, seinen Gürtel zu behalten: Er muss die B-Probe öffnen lassen - und die muss ihn entlasten. Das Dokument auf seiner Facebook-Seite tut es nicht. "Er muss jetzt innerhalb der nächsten Tage entscheiden, wohin die Reise geht", sagte BDB-Chef Pütz: "Entweder er öffnet die B-Probe und erklärt in einer Anhörung, wie die Stoffe in seinen Körper gelangen. Oder ihm wird zeitnah der Titel weggenommen."

So oder so droht Charr wegen seines Erstvergehens eine Sperre von einem Jahr. Das ist die Maximalstrafe. Im Code der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada, dem sich der BDB nicht unterwirft, ist eine Vier-Jahres-Sperre bei einem Erstvergehen notiert. Pütz will bei der BDB-Generalversammlung im April eine Erhöhung der Maximalstrafe auf zwei Jahre vorschlagen.

"Das wäre für die Glaubwürdigkeit des Boxsports das richtige Zeichen. Aber ich glaube, die Durchsetzung wird schwierig", sagte Pütz. Die Generalversammlung besteht aus Promotern, Sportlern und Funktionären, die bisher wenig bis gar kein Interesse an einer härteren Bestrafung von Dopingbetrügern zeigten.

Quelle: ntv.de, Jörg Soldwisch, sid

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