Eisschnellläuferin unterliegt vor Gericht Claudia Pechstein bleibt gesperrt
01.10.2010, 11:28 UhrClaudia Pechstein bleibt gesperrt. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne weist den Revisionsantrag der wegen Dopings gesperrten Eisschnellläuferin gegen das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS ab.
Das Schweizer Bundesgericht hat die Dopingsperre von Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein bestätigt. Die Richter in Lausanne wiesen den Revisionsantrag der 38 Jahre alten Berlinerin gegen das entsprechende Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS ab. Das teilte das Bundesgericht mit. Pechstein war wegen auffälliger Blutwerte gesperrt worden und gilt nach dem Gang durch alle sportrechtlichen Instanzen weiterhin als Doping-Sünderin .
Der Weltverband ISU hatte die fünfmalige Olympiasiegerin am 3. Juli 2009 wegen Blutdopings gesperrt. Eine Blutkrankheit hatte die ISU als Ursache für Pechsteins stark schwankende Retikulozytenwerte ausgeschlossen und damit auch den CAS-Richter überzeugt, die die Sperre gegen Pechstein am 25. November 2009 bestätigt hatten.
Nun zum Europäischen Gerichtshof
Die Sperre der ehemaligen Weltklasse-Athletin läuft bis zum 8. Februar 2011. Ihr Anwalt, Simon Bergmann, kündigte nun an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen. Das Gremium in Straßburg ist die letzte Instanz, bei der Pechstein ihre immer beteuerte Unschuld doch noch beweisen könnte.
Pechstein befindet sich derzeit nach einem Mitte September erlittenen Nervenzusammenbruch in psychologischer Behandlung. Das Bundesinnenministerium hatte einen Antrag auf unbezahlten Sonderurlaub für die Polizeihauptmeisterin abgelehnt und die Sportlerin zum sofortigen Dienstantritt aufgefordert.
Quelle: ntv.de, dpa/sgi/sid