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Staatsanwaltschaft eingeschaltet Hat Felix Sturm erneutes Doping vertuscht?

Felix Sturm (links) gewann Anfang des Monats gegen Sükrü Altay.

Felix Sturm (links) gewann Anfang des Monats gegen Sükrü Altay.

(Foto: IMAGO/wolf-sportfoto)

Im Frühjahr tritt Profiboxer Felix Sturm unter anderem wegen eines Dopingverstoßes eine Haftstrafe an. Nun legt ein ARD-Bericht nahe, dass der ehemalige Weltmeister Doping mit Infusionen verschleiert hat. Die Nationale Anti Doping Agentur hat die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat wegen einer möglicherweise verbotenen Infusionsanwendung bei Profiboxer Felix Sturm (44) die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Dies bestätigte der NADA-Vorstandsvorsitzende Lars Mortsiefer dem Sportinformationsdienst.

Man habe "auf Basis des Anti-Doping-Gesetzes nach Ausstrahlung des ARD-Berichts 'Infusion: Instagram-Foto bringt Boxer Sturm in Bedrängnis' den Sachverhalt an die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt", erklärte Mortsiefer. Es handele sich um eine sogenannte informatorische Mitteilung an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Diese wird nun über das weitere Vorgehen befinden.

Die ARD-Sportschau hatte den Stein am Sonntagabend mit einem Beitrag ins Rollen gebracht. Ex-Weltmeister Sturm, der zuletzt unter anderem wegen eines Dopingverstoßes eine Haftstrafe im offenen Vollzug verbüßt hatte, war im Januar in den Sozialen Medien auf einem Foto zu sehen, das ihn während einer Infusion bei einem Physiotherapeuten und Heilpraktiker zeigte. Dessen Praxis veröffentlichte das Foto, die ARD konfrontierte die NADA mit dem Vorgang.

Sportrechtliche Konsequenzen für Sturm?

Infusionen, bei denen mehr als 100 Milliliter Flüssigkeit innerhalb von zwölf Stunden verabreicht werden, sind für Leistungssportler verboten. Sie stehen auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), weil sie Dopingsubstanzen im Körper verschleiern können. Die WADA-Verbotsliste ist auch Grundlage des deutschen Anti-Doping-Gesetzes. Ausnahmen sind Notfall-Behandlungen oder Sondergenehmigungen.

Nach dem Anti-Doping-Gesetz drohen Sturm und seinem Betreuer für den Fall einer Anklageerhebung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Sportrechtlich hat Sturm möglicherweise keine Konsequenzen zu fürchten, weil sich der Bund Deutscher Berufsboxer (BDB) nicht dem WADA-Code unterworfen hat. In den Dopingbestimmungen des Verbandes sind Infusionen zudem nicht explizit erwähnt.

Der Heilpraktiker, der bei Sturm die Infusion durchgeführt hatte, bestätigte der ARD-Dopingredaktion laut sportschau.de vor der Veröffentlichung des Beitrages, dass Sturm 250 Milliliter Kochsalzlösung plus angeblich Vitamin C erhalten habe.

Sturm hatte Anfang Dezember zuletzt den Rückkampf gegen Sükrü Altay (Punktsieg im ersten Aufeinandertreffen im Februar) gewonnen. Der frühere Weltmeister besiegte in Ludwigsburg den fünf Jahre jüngeren Türken durch technischen K.o. in der neunten von zehn angesetzten Runden.

Quelle: ntv.de, dbe/sid

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