Pechsteins Verteidigungsstrategie Ihr Anwalt geht auf Distanz
08.08.2009, 14:33 UhrDie wegen auffälliger Blutwerte gesperrte Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat für ihre Verteidigungsstrategie Kritik aus dem eigenen Lager einstecken müssen.
Ausgerechnet der Konstanzer Anwalt Christian Krähe, erst seit wenigen Tagen im Verteidigungsteam der fünfmaligen Olympiasiegerin, distanzierte sich von der PR-Veranstaltung am Donnerstag im Berliner Hotel Ellington. Er habe sie nicht verfolgt, und "ich war auch nicht an der Vorbereitung dieses Medienevents beteiligt", erklärte Krähe in einem Interview der aktuellen Ausgabe des Magazins "Der Spiegel".
Gleichzeitig kritisierte er, dass ein Mitarbeiter der Agentur, die Pechstein berät, in ein Kliniklabor im norwegischen Hamar eingedrungen sein soll, um an offizielle Unterlagen zum Indizien-Fall der 37 Jahre alten Berlinerin zu gelangen. "Ich hätte mir ein intelligenteres Verhalten gewünscht. Das war nicht besonders hilfreich", meinte Krähe, der zu den zwölf deutschen Richtern am Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne gehört.
Pechstein: Zahlreiche Verfahrensfehler
Pechstein hatte am Donnerstag auf der live übertragenen Pressekonferenz mit Expertenhilfe dem Weltverband ISU zahlreiche Verfahrensfehler vorgeworfen, die ihre Unschuld belegen sollen. Insgesamt acht der 20 Trainingskontrollen Pechsteins, die als Beweismittel vor dem ISU-Schiedsgericht dienten, sollen nicht eindeutig einer Person zugeordnet worden sein. Betroffen von Verwechslungen seien auch Daten, die erhöhte Retikulozytenwerte ausweisen.
Krähe sagte dem Magazin, seine Verteidigung beruhe vor allem auf dem sogenannten Rückwirkungsverbot. "Das bedeutet, dass alle zwischen 2000 und 2008 ausgewerteten Proben in diesem Fall nichts zu suchen haben, weil sie vor Inkrafttreten des neuen WADA-Codes im Januar 2009 genommen wurden." Erst vom 1. Januar an ist eine Sperre aufgrund von Indizien auch ohne positiven Befund möglich. Pechstein war am 1. Juli von der ISU wegen auffälliger Retikulozyten-Werte für zwei Jahre gesperrt worden.
Die prominente Olympionikin hat gegen diese Sperre Einspruch vor dem CAS eingereicht. Die Entscheidung im CAS-Hauptverfahren wird voraussichtlich im Herbst fallen. Einen positiven Dopingtest von Pechstein gibt es nicht, so dass bei der CAS-Verhandlung ein Grundsatzurteil erwartet wird. Über Pechsteins Eilantrag auf die Rückkehr ins Training wird der CAS dagegen bereits bis Ende kommender Woche entscheiden, teilte ihr Anwalt Simon Bergmann mit. Derzeit darf seine Mandantin nicht an offiziellen Trainingsmaßnahmen teilnehmen.
Quelle: ntv.de, dpa