Sport

Dopingsperre gegen Pechstein Kernpunkte der Urteilsbegründung

Der Internationale Sportgerichtshof CAS begründet die Bestätigung der Sperre von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein unter anderem mit dem unnormalen Verlauf des Blutprofils der Berlinerin. Das geht aus der 63-seitigen Urteilsbegründung des CAS hervor.

(Foto: CAS-Urteilsbegründung)

"Das CAS-Gremium stellte fest, dass der Anteil der Retikulozyten bei der Athletin am 6. und 7. Februar 2009 in Hamar einen Wert aufwies, der im Vergleich zur allgemeinen Bevölkerung in  Europa, zu anderen Elite-Eisschnellläufern und auch im Vergleich zu ihren eigenen üblichen Werten abnormal war. Das Gremium stellte außerdem fest, dass der Unterschied der Werte vom 8. Januar mit 1,74, vom 6. Februar mit 3,49 und vom 18. Februar mit 1,37 nicht normal war." Dieser Verlauf sei durch die medizinischen Begründungen, die Pechstein angebracht habe, "nicht zu erklären".

Der CAS schrieb in einer Zusammenfassung seiner Begründung, dass der Eislauf-Weltverband die Beweislast "zur Zufriedenheit des  Gremiums" getragen habe. Pechstein habe die Werte "nicht in  vertretbarer Weise" mit einer angeborenen Krankheit oder einer Blut-Abnormalität erklären können. Der CAS stellte deshalb fest, dass eine "Manipulation des Blutes der Athletin die einzige vernünftige Alternative für die Ursache ihrer abnormalen Werte" darstelle.

Die von Pechstein angeführten angeblichen Verfahrensfehler der ISU beim Umgang mit den Blutproben ließ der CAS nicht gelten. Er hält das angewandte Messverfahren für "zulässig".

Quelle: ntv.de, sid

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