Sport

Kein Zivilverfahren Koksender Boonen im Glück

Radprofi Tom Boonen muss nicht mehr mit einem Zivilverfahren wegen seines Kokainkonsums rechnen. Der Ex-Weltmeister sei durch den positiven Doping-Befund bei einer Kontrolle außerhalb des Wettkampfes im Vorjahr "genug gestraft", argumentierte ein Gericht im belgischen Turnhout.

Boonen, dem anhand einer Haarprobe nachgewiesen worden war, dass er regelmäßig Kokain zu sich genommen hatte, war im Vorjahr von der Teilnahme an der Tour de France ausgeschlossen worden. Zur Zeit startet der 28-jährige Sprinter mit seinem Quick-Step-Team bei der Katar-Rundfahrt.

Quelle: ntv.de

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