Betrügern droht Gefängnis Maas will Doping-Sünder bestrafen
28.05.2014, 16:04 Uhr
Die Radsportler Jan Ullrich (l.) und Erik Zabel (r.) zu ihren besten Zeiten bei der Tour de France. Später stellte sich heraus, dass beide Doping betrieben haben - was Ullrich allerdings noch immer bestreitet. Die Aufnahme stammt von 1998.
Bislang geht das Gesetz milde mit Doping-Sündern um. Doch die betreiben knallharten Betrug: Denn durch die erschlichenen Siege angeln sie sich dicke Werbeverträge. Nun kündigt Justizminister Maas ein Anti-Doping-Gesetz an.

Doping ist wie Betrug, erklärt Justizminister Maas, und sollte daher strafbar sein.
(Foto: imago/IPON)
Bundesjustizminister Heiko Maas will noch in diesem Jahr ein Anti-Doping-Gesetz vorlegen. Mit Hilfe von Doping begangener Betrug, werde künftig bestraft werden können, sagte er auf hr-info. Vorgesehen seien Geld- und Freiheitsstrafen, sagte der SPD-Politiker. Schon zuvor hatte Maas angekündigt, dass gedopte Sportler und Doping-Ärzte mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen müssten.
Man sei der Mehrheit der ehrlichen Sportler schuldig, endlich zu handeln, so Maas. "Betrug ist zum Beispiel, wenn im Profisport sich Sportlerinnen oder Sportler dopen und sich damit einen Vorteil verschaffen und damit Preisgelder gewinnen, die sie auf andere Weise nicht gewonnen hätten", erklärte der Minister. Die Doper bevorteilten sich gegenüber anderen, nicht gedopten Athleten, und sie bekämen dafür Geld, weil sie erfolgreich sind und sich diesen Vorteil durch Doping erschlichen haben. "Und das ist in anderen Fällen Betrug und das ist strafbar und das muss auch für Doping gelten", begründete Maas.
Künftig sollen auch Besitz und Vertrieb von Doping-Mitteln als Delikt ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden: "Wir wollen in einem ersten Schritt regeln, dass Doping, der Gebrauch - und übrigens nicht nur der Selbstgebrauch, sondern auch das Veräußern von Doping-Mitteln - unter Strafe gestellt wird", führte Maas aus. Damit soll künftig - anders als bisher - auch der Besitz geringer Mengen von Doping-Mitteln, und zwar für die Zeit von Wettkämpfen und auch die Vorbereitungs- und Trainingszeit strafbar werden.
Amateure nicht vom Gesetz betroffen
Zivilrechtliche Regelungen, um etwa Schadenersatz für Spiele einzuklagen, die aufgrund von Doping verloren gingen, sehe das neue Gesetz allerdings nicht vor. Es richte sich in erster Linie gegen Doping im Profisport: "Wir sind noch nicht abschließend so weit, wie mit dem Amateursport zu verfahren ist." Grund dafür seien vor allem praktische Fragen: "Wie will man dafür sorgen, dass dort begangene Doping-Vergehen auch verfolgt werden, bei Massenveranstaltungen wie dem Berlin-Marathon, bei dem 40.000 Menschen mitlaufen?"
Der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Alfons Hörmann, reagierte mit Zurückhaltung auf die Ankündigungen. Vor einer Verabschiedung müsse das Gesetz intensiv diskutiert werden. "Ich bin zuversichtlich und gelassen, dass es uns gelingt, ein Gesetz zu verabschieden, das alle Probleme berücksichtigt", sagte Hörmann bei der Bundestrainer-Konferenz in Leipzig. "Bei den Gesprächen, die ich mit den involvierten Ministern für Justiz, Inneres und Gesundheit geführt habe, hat sich gezeigt, dass es ein sehr schwieriges Gesetz wird. Je tiefer man sich damit beschäftigt, umso schwerer wird es, alles in ein Gesetz einzubringen", betonte Hörmann.
Quelle: ntv.de, vpe/dpa