Dopingopfer vor Gericht erfolgreich NOK droht Klageflut
04.03.2003, 16:19 UhrAuf das Nationale Olympische Komitee (NOK) rollt möglicherweise bald eine Prozesswelle durch Dopingopfer des DDR-Sports zu. Am Dienstag gab das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main einem Antrag der ehemaligen Schwimmerin Karen König auf Prozesskostenhilfe statt. In der Begründung hieß es, dass "das NOK für Deutschland verpflichtet sei, der Antragstellerin jeden durch Einnahme von Dopingmitteln entstandenen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen".
Das NOK hafte zwar nicht als Rechtsnachfolger des NOK der DDR. Jedoch sei der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch der Antragstellerin gegen das NOK der DDR durch die Vermögensübernahme auf das NOK für Deutschland übergeleitet worden, hieß es in einer Pressermitteilung des Gerichts. Das NOK wollte am Dienstag keine Erklärung zu dem juristischen Grundsatz-Entscheid abgeben.
Karen König, die zu den Nebenklägerinnen im Prozess gegen den inzwischen verstorbenen DDR-Sportchef Manfred Ewald gehörte, will nun das NOK für ihre in der DDR erlittenen Doping-Schäden in die Pflicht nehmen. Einer Klage steht nun nichts mehr im Wege.
Nach der Einnahme von Doping-Präparaten waren bei ihr hormonelle Störungen aufgetreten. König beklagt, dass sie von Verbandsfunktionären nie aufgeklärt worden sei. Ihr Anwalt Jens Steinigen hatte in seinem Antrag auf Prozesskostenhilfe das Klagebegehren unter anderem damit begründet, dass das NOK bei der Wiedervereinigung in den Besitz des Vermögens vom NOK der DDR in Höhe von 5,4 Millionen Mark gekommen war.
Quelle: ntv.de