Sport

Hilfe für Doping-Opfer Neuer Gesetzentwurf

Auch die beabsichtigte Hilfe für Doping-Opfer bietet Raum für politische Auseinandersetzung: In den Deutschen Bundestag ist zur ersten Lesung des Doping-Opfer-Hilfe-Gesetzes ein zweiter Gesetzentwurf eingebracht worden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert gemeinsam mit der FDP die Einsetzung eines einmaligen Festbetrags von 5.000 Euro, der an die DDR-Doping-Opfer ausgeschüttet werden soll.

"Ein möglicher Überschuss sollte nach unseren Vorstellungen an den Doping-Opfer-Hilfe-Verein zweckbestimmt ausgezahlt werden", sagte Riegert am Rande der Sitzung des Sportausschusses. Doping-Opfer wie Birgit Boese und Andreas Krieger fordern monatliche Entschädigungszahlungen für schwer Geschädigte. Die Koalitionsfraktionen wollen die Ausschlussfrist für Anträge um drei Monate verlängern und damit auf den 31. März 2003 erweitern. Der sportpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Winfried Hermann, erklärte, es sei bedauerlich, dass es - wie ursprünglich geplant - keinen gemeinsamen Gesetzesentwurf gebe.

"Die Festbetragsregelung ist die einzig adäquate unbürokratische Form der Hilfe", sagte der Politiker. Hermann räumte ein, eine weitergehende Regelung sei wünschenswert gewesen. Er habe sich allerdings nicht gegen die Fraktionsspitze durchsetzen können, die auf die SPD-Position habe Rücksicht nehmen müssen.

Anträge von durch das staatlich verordnete DDR-Doping geschädigten Sportlerinnen und Sportlern sollen nach beiden Gesetzentwürfen an das Bundesverwaltungsamt in Köln gerichtet werden. In zweifelhaften Fällen soll ein beim Bundesinnenministerium eingerichteter Beirat, in dem auch ein Interessenvertreter der Dopingopfer sitzen soll, entscheiden. Bisher stehen zwei Millionen Euro bereit.

Die beiden Gesetzentwürfe werden in den Bundestagssitzungswochen im Juni in den Ausschüssen beraten. Federführend ist der Sportausschuss. Nach der Terminplanung der Parlamentarier wird das Dopingopfer-Hilfegesetz in der ersten Juli-Woche vom Plenum verabschiedet.

Quelle: ntv.de

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