Sport

Pechstein-Anwalt im Interview "Nur ein Etappensieg"

Das Schweizer Bundesgericht gibt dem Eilantrag von Claudia Pechstein gegen ihre vom CAS bestätigte Dopingsperre statt und erlaubt ihr den Start beim Weltcup in Salt Lake City erlaubt. Pechsteins Anwalt Simon Bergmann im Gespräch über die nächsten Schritte, den Einfluss auf das Hauptsacheverfahren und die Olympia-Aussichten seiner Mandantin.

Claudia Pechstein mit ihrem Anwalt Simon Bergmann

Claudia Pechstein mit ihrem Anwalt Simon Bergmann

(Foto: dpa)

Das Schweizer Bundesgericht hat dem Eilantrag von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen ihre vom CAS bestätigte Dopingsperre stattgegeben und ihr den Start beim Weltcup in Salt Lake City erlaubt. Pechsteins Anwalt Simon Bergmann im Gespräch über die nächsten Schritte, den Einfluss auf das Hauptsacheverfahren und die Olympia-Aussichten seiner Mandantin.

Die Starterlaubnis für den Weltcup in Salt Lake City hat das Schweizer Bundesgericht Claudia Pechstein erteilt - nur über die 3000 Meter am Freitag?

Bergmann: Da unser Antrag explizit für die 3000 Meter gestellt wurde, gilt die einstweilige Verfügung des Gerichts zunächst für diese Strecke. Ob Starts auf anderen Distanzen möglich sind, müssen wir noch in Erfahrung bringen. Wir werden noch im Laufe des Abends nachfassen.

Was ist der aktuelle Stand der Dinge der weiteren Anträge an das Schweizer Bundesgericht?

Über die Anträge hinsichtlich weiterer Wettkämpfe sowie der Teilnahme an Trainingsmaßnahmen des Verbandes wurde noch nicht entschieden. Hier gibt das Bundesgericht der Gegenseite, dem Weltverband ISU und dem Sportgerichtshof CAS, die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Wie bewerten Sie die einstweilige Verfügung in Hinblick auf ihre Beschwerde gegen den Urteilsspruch des CAS?

Es ist schon ein Sieg, wenn auch nur ein Etappensieg. Es ist die Grundlage dafür, dass es weitergeht. Hätte Claudia nicht die Chance bekommen, sich über die 3000 m für Olympia zu qualifizieren, wäre die Entscheidung im Hauptsacheverfahren auch nicht mehr so wertvoll gewesen.

Sollte Ihrer Mandantin in Salt Lake City die sportliche Qualifikation gelingen, rechnen Sie im Hauptsacheverfahren noch mit einem Ergebnis rechtzeitig vor den Olympischen Spielem im Februar?

Ich denke, dem Gericht ist bewusst, dass es schnell gehen muss. Man kann aber keine Entscheidung binnen 24 Stunden erwarten, wie bei unserem Eilantrag, dafür ist der Fall viel zu komplex und die Trauben hängen sehr hoch. Ich denke aber, man wird sich um ein rechtzeitiges Urteil bemühen.

Quelle: ntv.de, aufgezeichnet von Jana Lange, sid

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