Sport

CAS-Sperre formal in Ordnung Pechstein bleibt gesperrt

Das Schweizer Bundesgericht weist die Beschwerde der wegen Dopings gesperrten Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen das CAS-Urteil vom 25. November wie erwartet ab. Nach formeller Prüfung sei der Schiedsspruch nicht zu beanstanden. Pechstein strebt nun ein Revisionsverfahren an, um eine inhaltliche Prüfung des Urteils zu erreichen.

Claudia Pechstein

Claudia Pechstein

(Foto: dpa)

Claudia Pechstein schöpft aus einer weiteren juristischen Niederlage neuen Mut im Kampf um ihren Ruf. Das Schweizer Bundesgericht hat die Beschwerde der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin gegen ihre Sperre durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS erwartungsgemäß abgelehnt. Doch weil dies aus Pechsteins Sicht allein formale Gründe hatte, rechnet sie ein Jahr nach ihren auffälligen Blutwerten bei der Mehrkampf-WM in Hamar weiter damit, die Doping-Vorwürfe widerlegen zu können.

"Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, früher oder später vollständig rehabilitiert zu werden", erklärte die 37-Jährige. Zwei Tage vor Beginn der Winterspiele in Vancouver und ihrem ersten Fehlen bei Olympia seit dem Debüt 1992 ruhen die Hoffnungen auf einem neuem Gutachten, das eine Blutanomalie beweisen soll.

"Ich finde es bemerkenswert, dass das Bundesgericht in seiner Urteilsbegründung betont, dass es ihm im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht möglich war, die neuen Gutachten zu berücksichtigen. Dies hatte einzig und allein formelle Gründe. Ich schöpfe daraus neue Hoffnung für das Revisionsverfahren, denn hier stehen diese Erkenntnisse im Mittelpunkt", erklärte Pechstein.

Revision mit neuen Erkenntnissen

Nach der Bestätigung der Zwei-Jahres-Sperre durch den CAS am 25. November müssen ihre Anwälte allerdings bis zum März erst einmal den Antrag auf dieses Revisionsverfahren stellen. Pechsteins Anwalt Simon Bergmann kündigte an, ihn fristgemäß einzureichen. "Die aktualisierte wissenschaftliche Bewertung des Blutbildes meiner Mandantin wird Bestandteil unseres Revisionsantrages sein", teilte Bergmann mit.

Auch der Jurist hatte mit dem Spruch des Schweizer Bundesgerichtes gerechnet. "Diese Entscheidung kommt für uns nicht überraschend, schließlich hatte das Bundesgericht bereits den Eilantrag unserer Mandantin auf ein Startrecht bei Olympia abschlägig beschieden und damit begründet, die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren seien gering", erläuterte Bergmann.

Keine formalen Mängel

Die Schweizer Bundesrichter überprüften das Urteil nur auf formale Mängel, nicht aber auf den Sachverhalt. Neue Gutachten hätten daher ebenso wenig berücksichtigt werden können wie die Kritik an der Feststellung das CAS, Pechsteins auffällige Retikulozyten-Werte in Hamar seien allein auf eine Blutmanipulation zurückzuführen.

Ungemach droht der Bundespolizistin Pechstein nach dem neuesten Richterspruch nun allerdings durch ihren Arbeitgeber. Das Disziplinarverfahren war bisher ausgesetzt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte mehrfach erklärt, erst den Ausgang des Hauptverfahrens abwarten zu wollen. Nach der ablehnenden Entscheidung des Schweizer Bundesgerichtes könnte das Disziplinarverfahren gegen Pechstein nun wieder aufgenommen werden. De Maizière wird bei der Eröffnungsfeier in Vancouver an diesem Freitag dabei sein.

Quelle: ntv.de, sid/dpa

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