Sport

DFB ahndet Tätlichkeit Sperre für Cacau

Stürmer Cacau vom deutschen Fußball-Meister VfB Stuttgart ist nach seiner Tätlichkeit im DFB-Pokalfinale gegen den 1. FC Nürnberg (2:3 nach Verlängerung) für drei Cup-Spiele gesperrt worden.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) begründete diese Entscheidung mit einer "Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung". Cacau war in der 31. Minute des Endspiels vom Platz gestellt worden, da er dem Nürnberger Andreas Wolf in den Magen geschlagen hatte.

Die Sperre endet in jedem Fall nach der übernächsten Saison, selbst wenn Cacau bis dahin nicht bei drei Spielen seines Klubs pausieren musste. Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: ntv.de

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