Claudia Pechstein bleibt gesperrt Sportrechtler: Urteil tadellos
30.11.2009, 12:43 UhrDas Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS zur Sperre von Claudia Pechstein ist nach Auffassung von Sportrechtler Martin Nolte "wasserdicht", die Pechstein-Seite hat hingegen angeblich 39 Verfahrens-Fehler gefunden.
Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin darf nach dem CAS-Urteil nicht mehr wie bisher mit der deutschen Herren-Auswahl in Berlin trainieren, hält sich aber mit Jogging und auf dem Rad-Ergometer fit. Kein staatliches Gericht "hätte es vermutlich besser gemacht", erklärte der Professor der Universität Kiel dem "Spiegel" zum CAS- Urteil und forderte Pechstein auf, über die Hintermänner Auskunft zu geben. "Die Kronzeugenregelung wäre eine goldene Brücke von Unrecht ins Recht. Sie könnte ihre Sperre auf ein halbes Jahr gekürzt bekommen", sagte der Jurist.
Claudia Pechstein, die immer beteuerte, dass sie nie gedopt habe und es daher auch keine Hintermänner geben könne, wird mit Hilfe ihrer Anwälte nun innerhalb von 30 Tagen Einspruch beim Schweizer Bundesgericht einlegen. Zunächst muss das Zivilgericht entscheiden, ob es die Beschwerde überhaupt annimmt. "Da müssen schon wesentliche Verfahrensgrundsätze verletzt worden sein", sagte Nolte und analysierte: "Mit der Strategie der totalen Konfrontation jedenfalls hat sie Schiffbruch erlitten."
"Unser Anwalt hat mindestens 39 Fehler gefunden"
Pechsteins Anwalt Simon Bergmann sieht hingegen kein Problem darin, dem CAS Fehler in der Urteilsbegründung nachzuweisen. "Dafür gibt es jede Menge Anhaltspunkte", sagte er der Boulevardblatt "BZ". Pechstein-Manager Ralf Grengel wird konkreter: "Unser Anwalt hat mindestens 39 Fehler gefunden, die für eine Einspruch relevant sein könnten, in dem CAS-Urteil gefunden", erklärte er.
Für Bergmann gibt es nun drei Möglichkeiten, wie das Schweizer Bundesgericht entscheiden könnte. "Entweder die Schweizer weisen den Fall an den CAS zurück, es wird noch einmal verhandelt. Oder die Sperre wird komplett aufgehoben. Oder dem Einspruch wird nicht stattgegeben, weil keine erkennbaren Fehler im CAS-Prozess nachgewiesen werden konnten", sagte der Anwalt.
Quelle: ntv.de, dpa