Der "Fall Kahn" VdV: Geldstrafe rechtswidrig
30.10.2002, 16:52 UhrDie Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VdV) hält die von Bayern München gegen Torwart Oliver Kahn verhängte Geldbuße für rechtswidrig und Strafen dieser Art generell für juristisch anfechtbar.
"Die Geldstrafe richtet sich nicht dagegen, dass er seine Vertragspflicht verletzt hat, sondern es ist eine Sanktion", erklärt VdV-Rechtsanwalt Frank Rybak am Mittwoch der dpa. Kahn war von Trainer Ottmar Hitzfeld nach dem Champions-League-Spiel beim AC Mailand wegen einer Verletzung freigestellt worden und hatte sich am Wochenende nachts in einer Discothek aufgehalten. "Alles, was im Privatbereich passiert, ist vom Arbeitgeber sowieso nicht abstrafbar", argumentiert Rybak.
Abgesehen vom Einzelfall Kahn will der VdV grundsätzlich gegen die seiner Ansicht nach fragwürdigen Geldbußen von Clubs gegen Spieler vorgehen. Diese seien oft willkürlich und nach dem juristischen Schrifttum rechtswidrig, meinte VdV-Geschäftsführer Thomas Hüser.
Klage gegen Union Berlin
Rybak bereitet zur Zeit eine Klage gegen den Zweitligisten 1. FC Union Berlin vor. Der Verein hatte einen seiner Profis mit einer 3000-Euro-Strafe belegt, weil er sich angeblich nicht ordnungsgemäß bei einer Erkrankung abgemeldet habe. Mit dieser angestrebten juristischen Präzedenzfall-Entscheidung will der VdV an den Grundfesten des im Mustervertrag der Deutschen Fußball-Liga (DFL) festgehaltenen Strafensystems rütteln.
Quelle: ntv.de