Sport

Dopingnachweis über Blutprofile WADA legt Richtlinien fest

Die neuen WADA-Richtlinien beschreiben, wie der indirekte Dopingnachweis über Blutprofile betrieben werden sollte.

Die neuen WADA-Richtlinien beschreiben, wie der indirekte Dopingnachweis über Blutprofile betrieben werden sollte.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Seit 2002 arbeitet die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) an der Einführung eines Athleten-Blutpasses. Nun sind die Richtlinien für den indirekten Dopingnachweis über Blutprofile offiziell verabschiedet worden.

Mit den vom WADA-Exekutivkomitee in Stockholm ratifizierten Guidelines wird das Verfahren für einen indirekten Nachweis eines Dopingvergehens festlegt. "Es hat lange gedauert. Ohne Zweifel ist es ein großer Schritt nach vorn für die Welt des Sports", erklärte WADA-Präsident John Fahey. Die Weltagentur arbeitete seit 2002 an der Einführung des Blutpasses.

In den Richtlinien für das Blutpass-Programm ist festgelegt, wie die Blutproben gesammelt, gelagert, transportiert und analysiert werden müssen. Im Falle von auffälligen Werten sollen drei unabhängige Experten vor Einleitung eines Verfahrens gegen einen Athleten darüber befinden, ob die Testresultate als Anzeichen für ein Doping-Vergehen zu werten sind. Dabei sollen neun Blutparameter berücksichtigt werden.

Heft des Handelns in der Hand der Doping-Jäger

"Verbunden mit existierenden und zukünftigen Strategien sind wir sicher, dass es dieses Modell den Athleten schwerer macht, die es weiterhin riskieren wollen, zu betrügen", sagte WADA-Generaldirektor David Howman. Die akkreditierten Doping-Analyse-Laboratorien sollen gebeten werden, die Blutdaten bereits mit Blick auf die Olympischen Winterspiele im Februar in Vancouver zu sammeln.

"Athleten die betrügen und die ihnen dabei helfen, müssen nun stärker damit rechnen aufzufliegen", sagte Jacques Rogge. Der Präsident des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) begrüßte die Einführung des Blutpasses. "Das Heft des Handels haben nun ganz klar wir auf unserer Seite."

Gesperrt: Claudia Pechstein

Gesperrt: Claudia Pechstein

(Foto: dpa)

Vor einer Woche hatte der internationale Sportgerichtshof CAS die zweijährige Sperre von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wegen Blutdopings bestätigt. Sie war von der Internationalen Eisschnelllauf-Union (ISU) aufgrund eines auffälligen Blutparameters, des stark schwankenden Retikulozytenwertes, gesperrt worden.

Quelle: ntv.de, cwo/dpa

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