Rote Karte für Anzug-Doping Weltverband greift durch
20.05.2009, 13:52 UhrMit dem erstmals ausgesprochenen Verbot von zehn Anzügen hat der Schwimm-Weltverband FINA in der Materialschlacht erste Grenzen gesetzt. Außerdem müssen 136 von 348 überprüften Anzügen bis zum 19. Juni modifiziert werden. Für die Weltmeisterschaften im Juli in Rom erhielten nur 202 Modelle die uneingeschränkte Freigabe.
"Das ist der erste Schritt in die richtige Richtung", sagte Bundestrainer Dirk Lange: "Der Schwimmsport steht am Scheideweg." Es bleibt aber auch Skepsis. "Für echte Waffengleichheit muss es weitere Schritte geben", stellte Deutschlands Spitzenschwimmer Helge Meeuw fest.
Kriterien nicht objektiv
108 Weltrekorde im vergangenen Jahr hatten die Schwimm-Welt verunsichert und die olympische Sportart zu einer Materialschlacht im Wasser werden lassen. Jetzt rückt der Athlet wieder mehr in den Mittelpunkt. "Der Schwimmsport kann aufatmen", so Meeuw, "diese Anzug-Schlacht hat unserem Sport sehr geschadet und uns sehr bedrückt." Dennoch: "Ich verstehe noch nicht, warum der eine Anzug genehmigt und der andere nicht genehmigt worden ist. Die Objektivität der Kriterien erschließt sich mir nicht."
Das Material darf künftig nicht dicker als ein Millimeter sein, muss direkt auf der Haut liegen und darf maximal einen Auftrieb von 1 Newton/100 Gramm haben. Maßanfertigungen sind nicht mehr erlaubt. Die Athleten dürfen künftig nur noch einen Anzug tragen, nachdem sie in der Vergangenheit mehrere Anzüge übereinander angezogen hatten, um den Auftrieb zu erhöhen. Lange: "Endlich haben wir klare Regeln, endlich wissen wir, wo der Weg hingeht."
Anzug-Schnitt umstritten
Weitere Regeln seien aber notwendig. Lange: "Der nächste Schritt muss sein, den Anzug-Schnitt festzulegen." Die FINA hat bereits in einer Vorentscheidung im März in Dubai festgelegt, dass Schwimmanzüge künftig nicht mehr über Nacken, Schulter und Knöchel hinausgehen sollen. Diese Vorgaben müssen aber noch genau festgeschrieben werden.
Die jetzt Regelung gilt bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Ab 2010 treten zusätzliche Vorschriften in Kraft. Künftig müssen dann die Genehmigungen jeweils bis zum 1. August eines Jahres erneuert oder neu gestellt werden, mindestens aber 12 Monate vor Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen.
Quelle: ntv.de