Der Sport-Tag Regierung lockert Lärmschutz für längeren WM-Jubel
21.02.2018, 12:35 UhrBei aller Begeisterung für die Leistungen der olympischen Athleten: Für Public-Viewing-Aktionen ist es momentan wohl noch etwas zu kalt (und wegen der Zeitverschiebung zu früh). Die Bundesregierung hat sich trotzdem schon mal mit der kollektiven Sportschau beschäftigt, genauer gesagt mit den Lärmschutz-Vorschriften.
- Um das abendliche Public Viewing während der Fußball-Weltmeisterschaft zu ermöglichen, werden im Sommer die Lärmschutzregeln gelockert.
- Der entsprechenden Verordnung zufolge sind Open-Air-Übertragungen der WM-Spiele auf Großleinwänden auch nach 22 Uhr erlaubt.
- Normalerweise ist ab 22 Uhr allenfalls Lärm bis zu 55 Dezibel erlaubt. Weil diese Marke beim öffentlichen Fußballgucken auf Fanmeilen und in Biergärten meist überschritten wird, gibt es seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bei großen Turnieren regelmäßig eine Ausnahmeregelung, die nach dem Endspiel wieder außer Kraft tritt.
- Der Bundesrat muss dieser Ausnahmeregelung allerdings noch zustimmen.
Quelle: ntv.de