Schlappe für Topstar 55 Millionen Euro rücken für Mbappé in weite Ferne
18.02.2025, 21:00 Uhr
Kylian Mbappé ging mit PSG nicht im Guten auseinander.
(Foto: Robert Michael/dpa)
Kylian Mbappé streitet sich mit seinem Ex-Klub Paris St. Germain um Geld. Um sehr viel Geld. Der Superstar, der längst gen Madrid weitergezogen ist, muss nun eine bittere Schlappe hinnehmen.
Der französische Fußballstar Kylian Mbappé hat im Millionen-Streit mit seinem Ex-Klub Paris Saint-Germain den nächsten Rückschlag erlitten. Die oberste Berufungskommission des französischen Fußballverbands FFF erklärte die Berufung des Profis für unzulässig, das erfuhr die Nachrichtenagentur AFP von mit dem Fall vertrauten Quellen. Mbappé, seit dem vergangenen Sommer bei Real Madrid, fordert von PSG noch 55 Millionen Euro an angeblich ausstehenden Gehalts- und Bonuszahlungen.
"Diese schwer nachvollziehbare Argumentation verhindert, dass Kylian Mbappé trotz mehrerer Entscheidungen zu seinen Gunsten sein Recht bekommt", teilte das Umfeld des Spielers auf AFP-Anfrage mit. Die Berufungskommission bestätigte eine Entscheidung des Disziplinarkomitees des Ligaverbandes LFP: Am 11. Dezember war dieses zu dem Schluss gekommen, dass Mbappés Klage unzulässig ist.
Zuvor hatten andere Organe des Ligaverbandes den Klub noch zur Zahlung der 55 Millionen Euro aufgefordert. Dagegen ging PSG vor einem Pariser Gericht vor. In der Auseinandersetzung geht es um Bonuszahlungen für eine Vertragsverlängerung und einen "ethischen Bonus" für die letzten Vertragsmonate seiner insgesamt siebenjährigen Zeit beim französischen Serienmeister.
"De jure und de facto ist der Spieler klare und wiederholte öffentliche und private Verpflichtungen eingegangen, die eingehalten werden müssen, da er sieben Jahre lang in Paris beispiellose Vorteile vom Verein genossen hat", hatte PSG bereits im vergangenen Jahr in einem Statement erklärt. "Der Verein freut sich darauf, dass diese Verpflichtungen zu gegebener Zeit in dem entsprechenden Forum bestätigt werden, falls der Spieler versucht, diese unweigerlich rufschädigende Angelegenheit weiterzuverfolgen."
Quelle: ntv.de, ter/sid