Fußball

Früher im Verein, nun im Bahnhof Boxender Polizist zahlt für brutalen Schlag

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Im Dortmunder Hauptbahnhof kam es im Oktober 2019 zu einem folgenreichen Einsatz der Bundespolizei.

(Foto: picture alliance / RHR-FOTO)

Als Heranwachsender boxte er um Meisterschaften im Amateur-Verband, Jahre später schlägt er einen unbeteiligten Fan im Dortmunder Hauptbahnhof bewusstlos und bricht ihm den Kiefer. Das Dortmunder Amtsgericht verurteilt einen Bundespolizisten. Das Urteil reicht weit über den Fußball hinaus.

Das Dortmunder Amtsgericht hat einen Bundespolizisten wegen "Körperverletzung im Amt" verurteilt. Der 28-jährige Paul R. hatte im Oktober 2019 einen Mitarbeiter der Fanhilfe des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund mit zwei Faustschlägen bewusstlos geschlagen und ihm dabei einen dreifachen Kieferbruch zugefügt. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 9000 Euro in 150 Tagessätzen. Eine schwere Körperverletzung konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Darauf hatten die Anwälte der Nebenklage plädiert und eine Freiheitsstrafe nicht unter vier Monate gefordert. Es ist ein Urteil, das weit über den Fußball hinausragt.

Im Oktober 2019 war es im Dortmunder Hauptbahnhof auf der Heimreise der Dortmunder Fans vom Revierderby bei FC Schalke 04 zu einer Bahnhofsräumung gekommen. Zu dieser kam es nach der Festsetzung zweier BVB-Fans in der Vorhalle des Dortmunder Bahnhofs. Vor Gericht bezeichnete Paul R. die Aktion als "dynamische Bahnhofsräumung" und als eine, die nicht angeordnet war, sondern sich aus der Lage ergeben hatte. Die Bewertung dieser Situation ist aktuell Gegenstand einer anderen Klage am Verwaltungsgericht.

Die beiden festgesetzten Fans hatten sich vorher in eine Auseinandersetzung mit einem sich im Gebäude befindenden Fan des Lokalrivalen begeben. Die bis dahin ruhige Stimmung im Bahnhof drohte zu kippen. Das Opfer Nico M., ein Mitarbeiter der Dortmunder Fanhilfe, hatte die Szene beobachtet. Im Gericht schilderte er, dass er sich über die Beamten wunderte, die einen am Boden liegenden festgenommenen Dortmunder Fan mit dem Knie ins Gesicht drückten. Daraufhin habe er den Anwalt der Fanhilfe telefonisch kontaktiert und ihn gebeten, die Situation vor Ort zu begleiten.

Die dramatischen Konsequenzen für das Opfer

Kaum hatte Nico M. das Gespräch beendet, begann die Bahnhofsräumung. Der 35-Jährige befand sich zu diesem Zeitpunkt zwischen den Fangruppen und der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) NRW. Diese begann in diesem Moment unter dem Eindruck eines Bewurfs mit Flaschen mit der Räumung. Wie anhand von Videoaufnahmen bewiesen werden konnte, löste sich Paul R. aus der Kette und schlug den im Prozess als Zeugen auftretenden Nico M. nieder. Der Bundespolizist, ein trainierter Boxer, argumentierte, er habe die Position des Mitarbeiters der Fanhilfe als "Angriffsstellung" wahrgenommen. Diese Einschätzung teilte das Gericht nicht.

Der Schlag des trainierten Boxers Paul R. hatte große Folgen für sein Opfer. Nico M. brach bewusstlos zusammen, konnte sich später nur mit fremder Hilfe aus dem Bahnhof schleppen. Noch am selben Abend wurden ihm vier Schrauben in den Kiefer gesetzt. Bei einer weiteren Operation am nächsten Tag wurden ihm Titanplatten eingesetzt. Für beinahe zwei Monate musste er eine Schere bei sich tragen, um die Bänder, die seinen Kiefer fixierten, im Notfall durchschneiden zu können. Der 35-Jährige ernährte sich über beinahe acht Wochen von flüssiger Nahrung, verlor über 10 Kilogramm an Gewicht und musste sich weiteren Operationen unterziehen. Bis heute klagt er über ein Taubheitsgefühl im rechten Kiefer.

Paul R. der sich vor Gericht für den zum dreifachen Kieferbruch führenden Schlag entschuldigte, hatte bereits vorher 5000 Euro an Nico M. als "Entschuldigungsgeste" überwiesen. Die langfristigen Konsequenzen seiner Tat sind noch nicht absehbar. Zwar wurde seine bevorstehende Verbeamtung auf Lebenszeit nach den Vorfällen im Oktober 2019 erst einmal ausgesetzt. Ob er jedoch von seinem Dienstherrn ein strenges Disziplinarverfahren zu befürchten hat, blieb vorerst offen. Prozessbeobachter beklagten daher auch die mangelnde Verhältnismäßigkeit der Strafe. Die Dortmunder Zeitung "Ruhr-Nachrichten" kommentierte: "Für Vertrauen in die Gleichheit vor dem Gesetz und eine angemessene Strafverfolgung sorgen die Aufarbeitung und das Urteil nicht."

"Auswirkungen von ungerechtfertigter Gewalt dramatisch"

Der am Dortmunder Amtsgericht verhandelte Fall war geeignet, das Vertrauen der Bürger in die Polizei zu erschüttern. Darauf verwiesen auch die Anwälte der Nebenklage. "Der Fall reicht weiter über den Fußball hinaus", sagte einer der beiden Anwälte, Dr. Andreas Hüttl, nach der Urteilsverkündung zu ntv.de. "Es kann jeden Bürger treffen. Eben nicht nur beim Fußball, sondern immer dort, wo größere Menschenmengen auf Einsatzgruppen der Polizei treffen."

Das zeigt nicht zuletzt auch der massive Polizeieinsatz bei einer Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz in Düsseldorf Ende Juni. Dort war es zu Polizei-Übergriffen auf einen Fotografen der Deutschen Presse-Agentur gekommen. Der wurde nach eigenen Angaben von einem Beamten mehrfach mit einem Schlagstock geschlagen. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, der bei der Bundestagswahl im September als Unions-Kanzlerkandidat antritt, versprach dem Fotografen, den Vorfall lückenlos aufzuklären.

"Die große Mehrzahl der Polizistinnen und Polizisten hat kein Gewaltproblem, das schließt aber überschießende Gewalt bei Einzelnen leider nicht aus", sagt die innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Ute Vogt, in einer Stellungnahme für ntv.de. Sie will nicht generalisieren. "Die Auswirkungen von ungerechtfertigter Gewalt sind dann besonders dramatisch, denn die Polizei kann ihre Arbeit nur gut leisten, wenn wir ihr vertrauen können. Daher ist es auch im Interesse der Polizei, wenn solche Vorfälle aufgeklärt und verfolgt werden."

Vor Gericht berichtet das Opfer Nico M. von seiner Angst bei den wenigen Fußballspielen, die er zwischen der Attacke auf ihn im Oktober 2019 und der anschließenden, verletzungsbedingten Auszeit und dem Beginn der Pandemie bei der Begegnung mit schwer uniformiert Einsatzkräften verspürt habe. "Es sollte sich generell niemand vor der Polizei fürchten müssen, der sich nichts zuschulden kommen lässt", erklärt SPD-Politikerin Ute Vogt. "Dieser Fall kratzt am Image der Polizei", sagt Nebenkläger Dr. Andreas Hüttl.

Das große Dunkelfeld

Der Bochumer Kriminologe Tobias Singelnstein hat sich in einer Studie mit rechtswidriger Polizeigewalt auseinandergesetzt. Im Gespräch mit ntv.de sagt er: "Auf jeden Fall, in dem ein Strafverfahren stattfindet, kommen sechs Fälle, die nicht angezeigt werden." Er spricht von einem großen Dunkelfeld und einer "ungewöhnlichen Erledigungsstruktur". Nur zwei Prozent der Fälle kommen überhaupt vor Gericht. Die normale Anklagequote liegt, sagt Singelnstein, sonst bei 20 bis 25 Prozent. Der Kriminologe ergänzt: "Auch Verurteilungen sind seltener als in anderen Deliktsbereichen."

Die Anklage und die nun erfolgte Verurteilung des Bundespolizisten Paul R. ist auf die erdrückende Beweislast gegen den Täter zurückzuführen. Die Videos der Überwachungskameras wurden sichergestellt, von den lokalen Behörden in Dortmund ausgewertet und der Täter schlussendlich von der Bundespolizei in Sankt Augustin eindeutig identifiziert. Mit derartigen Prozessen vertraute Beobachter nannten die Sicherstellung der Videos und deren Einführung als Beweismittel "keine Selbstverständlichkeit".

Aufgrund der Videos und einer spezifischen Markierung am Helm des Paul R. gelang die Identifizierung trotz fehlender Kennzeichnung der sich im Einsatz befindenden Bundespolizisten. Nicht in allen Bundesländern gibt es eine Kennzeichnungspflicht. So wurde sie in Nordrhein-Westfalen im Oktober 2017 durch die von Laschet geführte schwarz-gelbe Koalition wieder abgeschafft. Auch für die Bundespolizei gibt es sie nicht.

Die SPD-Politikerin Vogt sagt: "Eine Kennzeichnungspflicht ist eine gute vorsorgende Maßnahme. Keinem Polizeibeamten oder -beamtin entstehen dadurch Nachteile. Im Gegenteil, solche Kennzahlen zeigen, dass jeder und jede Einzelne für die eigenen Handlungen einsteht." Die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht im Bundesland Nordrhein-Westfalen unter der Regierung Laschet bezeichnet sie als "falsch und schädlich". Sie habe sich bis zu ihrer Abschaffung "bewährt".

Quelle: ntv.de

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