Nachzahlung in Millionenhöhe? Finanzamt entzieht DFB für zwei Jahre die Gemeinnützigkeit
19.01.2023, 21:56 Uhr
Mit diesem Spruch warb der DFB bei der Eröffnung seines neuen Campus in Frankfurt am Main.
(Foto: IMAGO/Nico Herbertz)
Die Skandale der Vergangenheit lassen den Deutschen Fußball-Bund nicht los. Nach 2006 ist dem DFB auch für die Jahre 2014 und 2015 die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Das Finanzamt fordert deshalb einen zweistelligen Millionenbetrag, der Verband wehrt sich - ist aber vorbereitet.
Das Finanzamt Frankfurt am Main hat dem DFB die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 entzogen - dem Deutschen Fußball-Bund droht damit eine Steuernachzahlung in zweistelliger Millionenhöhe. Den erwarteten Schritt der Behörde teilte der Verband selbst mit, unmittelbar nach der Aussendung zur Rückkehr von Rudi Völler zur Nationalmannschaft der Männer.
"Für die sich daraus ergebenden Nachforderungen seitens der Finanzbehörde hatte der DFB vorsorglich in seinem Haushalt Rückstellungen gebildet", hieß es in einer Presseerklärung "Der DFB beurteilt die zugrunde liegenden Sachverhalte anders als die Finanzverwaltung und wird daher fristgerecht Einspruch gegen die erlassenen Bescheide einlegen."
Dem Verband werde demnach von den Finanzbehörden im Zusammenhang mit Einnahmen aus der Bandenwerbung der betreffenden Jahre Steuerhinterziehung vorgeworfen. DFB-Schatzmeister Stephan Grunwald hatte bereits Anfang November gesagt, dass die drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den besagten Zeitraum drohe.
DFB bildet fleißig Rücklagen für diverse Problemfelder
Es seien in den beanstandeten Steuererklärungen keine falschen Angaben gemacht worden, betonte Grunwald damals. Er sprach von 26 Millionen Euro an möglichen Steuernachzahlungen für diesen Sachverhalt, dem DFB drohe aber keine Insolvenz: Der Verband verfügt über liquide Mittel im dreistelligen Millionenbereich. Wegen weiterer steuerlich relevanter Vorgänge müsse der DFB insgesamt Rücklagen in Höhe von mehr als 46 Millionen Euro bilden, berichtete Grunwald. Daher sei in der Bilanz für das Jahr 2021 ein Minus im zweistelligen Millionenbereich zu erwarten.
Neben den Vorwürfen der Steuerhinterziehung in Verbindung mit der Verbuchung von Bandenwerbung in den betreffenden Jahren sind dies laut Grunwald die Überlassung von Namens- und Logorechten im Sponsoring (Adidas) und die seit zehn Jahren falsch versteuerten Bewirtungskosten. Die Namens- und Logorechte wurden der steuerfreien Vermögensverwaltung zugeordnet. Die Bewirtungskosten wurden, wie der DFB einräumt, zu 100 Prozent geltend gemacht. Nur 70 Prozent wären erlaubt gewesen.
Der DFB klagt vor dem Hessischen Finanzgericht Kassel bereits gegen die 2017 erfolgte Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 und eine daraus erfolgte Steuernachzahlung in Höhe von rund 22 Millionen Euro. Dem Verband war von den Finanzbehörden vorgeworfen worden, eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA für die Durchführung einer WM-Eröffnungsgala im Jahr 2005 zu Unrecht als Betriebsausgabe geltend gemacht zu haben.
Quelle: ntv.de, tsi/dpa/sid