Fußball

"Persönliche Entscheidung" des Bayern-Präsidenten Hoeneß verlässt Allianz-Aufsichtsrat

Uli Hoeneß zieht die ersten Konsequenzen aus der Steueraffäre.

Uli Hoeneß zieht die ersten Konsequenzen aus der Steueraffäre.

(Foto: imago sportfotodienst)

Bayern Münchens Präsident Uli Hoeneß zieht Konsequenzen aus seiner Steueraffäre und gibt den Sitz im Aufsichtsrat der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG auf. Der FC Bayern lässt derweil prüfen, welche Folgen eine Haftstrafe im Steuerprozess hätte - das Ergebnis klingt logisch.

Bayern Münchens Präsident Uli Hoeneß tritt von seinem Aufsichtsratsposten bei einer Allianz-Tochter zurück. Der 61-Jährige werde sein Amt im Gremium der Allianz Beratungs-und Vertriebs-AG zum 30. November aufgeben, sagte ein Konzernsprecher. Es handele sich um eine "persönliche Entscheidung" von Hoeneß. Er habe das dem Vorsitzenden des Kontrollgremiums, Allianz-Deutschland-Chef Markus Rieß, "vor einigen Tagen" mitgeteilt. "Unabhängig davon bedanken wir uns für seine langjährigen Verdienste", sagte der Sprecher.

Im März beginnt der Steuerprozess gegen Hoeneß. Der Aufsichtsrat des FC Bayern München hat nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" vorsorglich auch die Folgen einer Gefängnisstrafe prüfen lassen. Der vom Kontrollgremium eingeholte Bericht besagt, dass Hoeneß dann sein Amt als Aufsichtsratschef abgeben müsste. Aus dem Gefängnis heraus, das sagt allerdings schon der gesunde Menschenverstand, kann ein Unternehmen wie der Münchner Fußballklub wohl kaum geführt werden. Das Gutachten stammt von Gesellschaftsrechtler Gerd Krieger und dem Strafverteidiger Sven Thomas. In Auftrag gegeben hatte es für das Kontrollgremium der FC Bayern München AG dessen Vizechef Herbert Hainer, Vorstandsvorsitzender des Sportartikelkonzerns Adidas. Der Konzern ist Anteilseigner und Sponsor des FC Bayern.

Bayern München hatte die Öffentlichkeit zwar bereits über das Gutachten informiert und mitgeteilt, dass Hoeneß selbst bei einer strafrechtlichen Verurteilung Aufsichtsratschef bleiben könne. Das Gesetz kenne für diesen Fall kein Amtsverbot. Das gilt jedoch nicht bei einer Haftstrafe ohne Bewährung, sondern nur bei milderen Urteilen.

Freispruch ist möglich

Hoeneß soll laut Anklage bei Spekulationsgeschäften in der Schweiz hohe Gewinne gemacht und Steuern in Höhe 3,2 Millionen Euro hinterzogen haben. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs besagt, dass bei einem Schaden für den Fiskus von mehr als einer Million Euro in aller Regel nur noch eine Haftstrafe ohne Bewährung möglich sei. Allerdings könnte Hoeneß auch freigesprochen werden, wenn das Gericht zu dem Ergebnis käme, dass seine im Januar 2013 beim Finanzamt Rosenheim abgegebene Selbstanzeige gültig wäre. Die Staatsanwaltschaft München II sieht das anders.

Aus allen Richtungen kommen unterdessen Forderungen nach Konsequenzen - auch aus den Parteien. Hoeneß' Funktion als Vorbild erscheint dort nachhaltig ruiniert. Zuletzt musste sich der Manager als "Symbolfigur der Oberschichtenkriminalität" bezeichnen lassen.

Quelle: ntv.de, jmü/dpa

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