Steuerhinterziehung Ist Uli Hoeneß ein Wiederholungstäter?
13.01.2014, 10:09 Uhr
Wer mehr als eine Million Euro Steuern hinterzieht, muss ins Gefängnis. Bei Hoeneß stehen 3,2 Millionen Euro im Raum.
(Foto: imago stock&people)
Gefängnis oder Freiheit? Diese Frage stellt sich für Uli Hoeneß ab dem 10. März. Dann muss sich der Präsident des FC Bayern München wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten - und das offenbar gleich in sieben Fällen.
Am 10. März wird Uli Hoeneß erstmals auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Präsident des FC Bayern muss sich wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Hoeneß in sieben Fällen angeklagt. Dem Bericht zufolge sei die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung gelangt, dass Hoeneß in genau sieben Fällen Einkommenssteuer hinterzogen hat. Andere Fälle sind der Zeitung zufolge bereits verjährt. Bei einer möglichen Verurteilung würde aus den sieben Taten eine Gesamtstrafe gebildet, dabei hätten die Richter einen großen Ermessensspielraum.
Allerdings könnten die Strafen für die einzelnen Taten auch zur Bewährung ausgesetzt werden. In der Summe würde dann auch "nur" eine Bewährungsstrafe rauskommen. Dabei werden die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend gewürdigt. Der Anwalt des Bayern-Präsidenten, Hanns Feigen, setzt allerdings auf einen Freispruch. Er will nachweisen, dass Hoeneß sich bei seiner Selbstanzeige korrekt verhalten hat.
Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung von Hoeneß wollten zunächst Stellung zu dem Bericht nehmen. In Steuerverfahren wird wegen des Steuergeheimnisses die Anklage erst durch die Verlesung durch das Gericht öffentlich gemacht und nicht im Vorfeld eines Verfahrens. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, er gehe davon aus, dass der genaue Inhalt der Anklage deshalb auch erst mit Prozessbeginn öffentlich werde.
Gefängnis oder Freiheit?
Insgesamt sind bisher vier Verhandlungstermine angesetzt, zudem ist die Vernehmung von vier Zeugen geplant. Die entscheidende Frage für Hoeneß ist: Schafft er es wie einst Tennisstar Boris Becker, nicht ins Gefängnis gehen zu müssen? Grundsätzlich hat der Bundesgerichtshof eine Grenze gesetzt: Wer mehr als eine Million Euro Steuern hinterzieht, muss ins Gefängnis. Bei Hoeneß stehen 3,2 Millionen Euro im Raum.
Becker hatte seinerzeit 1,7 Millionen Steuern hinterzogen. Er kam mit zwei Jahren davon - der Höchstgrenze für eine Bewährung. Theoretisch wäre es eine dreijährige Haftstrafe gewesen, doch Becker durfte stattdessen eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen bezahlen. Das kostete ihn eine halbe Million. Dieses Schlupfloch könnte eventuell auch dem Bayern-Präsidenten zugutekommen. Insider rechnen damit, dass ihm ein Schuldspruch von dreieinhalb bis vier Jahren Gefängnis droht. Auch Hoeneß selbst ist zuversichtlich. "Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Arbeit meiner Berater mit der Selbstanzeige okay war. Und dementsprechend müsste auch das Urteil ausfallen", sagte Hoeneß am Rande der Klub-WM in Marokko dem Bayrischen Rundfunk. Er habe "einen großen Fehler gemacht", betonte der 62-Jährige erneut und werde sich "dieser Sache stellen und gut vorbereitet in diesen Prozess gehen".
Quelle: ntv.de, dsi