Muss der BSC trotzdem bluten? Landgericht weist Bobic-Klage im Streit mit Hertha ab
19.02.2024, 17:56 Uhr
Fredi Bobic war zunächst Spieler und später auch Geschäftsführer bei Hertha BSC.
(Foto: David Inderlied/dpa)
Hertha BSC freut sich über ein Teilurteil: Eine Klage des früheren Geschäftsführers Fredi Bobic gegen seine Kündigung vor einem Jahr weist das Landgericht Berlin ab. Doch der Streit ist nicht vorbei: In einer weiteren Verhandlung geht es um Bedrohung, Geheim-Dokumente - und eine Abfindung.
Im Streit um die Kündigung zwischen dem Fußball-Zweitligisten Hertha BSC und seinem ehemaligen Geschäftsführer Fredi Bobic hat das Landgericht Berlin in einem sogenannten Teilurteil die ordentliche Kündigung gegen den früheren Profi bestätigt. Die Klage von Bobic gegen diese Kündigung wurde nach einer mündlichen Verhandlung abgewiesen. Der Dienstvertrag zwischen den Parteien sei laut der Kammer für Handelssachen durch die ordentliche Kündigung zum 30. April 2023 beendet worden.
Zu der Frage, ob der Dienstvertrag durch eine am 10. Februar 2023 vom Klub ausgesprochene außerordentliche Kündigung aufgelöst worden ist, traf das Gericht noch keine Entscheidung. Der Prozess wird mit einer weiteren mündlichen Verhandlung und einer Beweisaufnahme am 27. Mai im Landgericht Berlin fortgesetzt. Dann wird wohl auch Bobic persönlich erscheinen.
Bedrohung und Geheim-Dokumente
Herthas Anwälte hatten an Morgen laut "Bild"-Zeitung vor Gericht Vorwürfe vorgetragen: die vermeintliche Bedrohung eines RBB-Reporters nach einem Interview sowie eine mögliche Weitergabe von Geheim-Dokumenten. Sollte Bobic Klage gegen die außerordentliche Kündigung Erfolg haben, hätte er wohl Anspruch auf Lohnzahlungen sowie eine Abfindung.
Das Teilurteil bezüglich der ordentlichen Kündigung aus dem Januar 2023 ist noch nicht rechtskräftig, es kann dagegen Berufung beim Kammergericht innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden.
Bobic hatte im Februar 2023 beim Arbeitsgericht Klage gegen seine Kündigung eingereicht. Die für Anfang April 2023 angesetzte Verhandlung war allerdings abgesagt worden. Hertha BSC hatte geltend gemacht, dass das Arbeitsgericht nicht zuständig sei.
Zum Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung lag Hertha auf dem Relegationsrang. Als die ordentliche Kündigung zum 30. April 2023 erfolgte, stand der BSC auf dem letzten Platz der Bundesliga-Tabelle. Wenige Wochen später stieg der Hauptstadt-Klub ins Unterhaus ab, wo er derzeit um den Aufstieg kämpft.
Quelle: ntv.de, dbe/sid