Fußball

"Kontraproduktiv", "Verfahrensfehler" Sportrechtler kritisieren DFB-Urteil

Vor dem DFB-Sportgericht sind Michael Preetz und Hertha BSC gescheitert, nun rufen sie das Bundesgericht an.

Vor dem DFB-Sportgericht sind Michael Preetz und Hertha BSC gescheitert, nun rufen sie das Bundesgericht an.

(Foto: dapd)

"Ein schlechtes Signal für die Zukunft" ist die Urteilsbegründung, mit der das DFB-Sportgericht den Einspruch von Hertha BSC gegen das Relegationsspiel zurückweist. Das findet der Sportrechtler Michael Lehner. Sein Kollege Jan Räker sieht sogar "klare Verfahrensfehler" der DFB-Richter.

Sportrechtler Michael Lehner überzeugt die Argumentation der DFB-Sportrichter nicht, im Gegenteil.

Sportrechtler Michael Lehner überzeugt die Argumentation der DFB-Sportrichter nicht, im Gegenteil.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Zwei Juristen, drei Meinungen, dieses Sprichwort gilt auch beim Urteil des DFB-Sportgerichts zum skandalös beendeten Relegationsrückspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC. Während der Sportrechtler Siegfried Fröhlich die Entscheidung, den Protest der Berliner als "unbegründet" abzuweisen, im Gespräch mit n-tv.de als nachvollziehbar bezeichnete, übten der Heidelberger Sportanwalt Michael Lehner und sein Hamburger Kollege Jan Räker heftige Kritik.

Vor allem die Argumentation des Gerichts, die auf den Rasen gestürmten Zuschauer "hätten sich ja nur gefreut und keine Gewalt angewendet, halte ich für kontraproduktiv, ja fast fahrlässig", sagte Lehner der "Welt". Niemand könne wissen, ob das ganze nicht in Gewalt umschlage. "Ich halte das Urteil für ein schlechtes Signal für die Zukunft", sagte Lehner.

"Der Einspruchsgrund war, dass es eine Schwächung von Herthas Mannschaft gegeben hat. Und wenn zwei Minuten vor dem Abpfiff, mitten in der Berliner Schlussoffensive, 1000 Leute über den Platz ziehen und das Spiel lange unterbrochen werden muss, dann ist das eine Schwächung", sagte Lehner. Ob die Herthaner Todesangst hatten, sei dahin gestellt. "Aber ich kann doch 20 Minuten später nicht wieder anpfeifen und sagen: "Da war nix, macht weiter", so Lehner.

"Klassischer Verfahrensfehler"

Räker bemängelte "klare Verfahrensfehler" des DFB-Sportgerichts. Er bezieht sich darauf, dass das Gericht in Frankfurt/Main von Hertha vorgelegte Videos und Fotos aus formellen Gründen nicht zugelassen habe. "Das ist genau die Art von Rechtsfehlern, die bei einer übergeordneten Instanz, also auch vor einem ordentlichen Gericht, wenn die Hertha dorthin gehen würde, dazu führen könnten, dass die Entscheidung aufgehoben wird", sagte Räker.

Auf den Fotos ist zu sehen, wie Hertha-Spieler von Düsseldorfer Fans angefasst werden, wie an ihnen gezerrt wird und wie ein Spieler aus einer Entfernung von 30 Zentimetern von einem Fortuna-Anhänger angeschrien wird. "Das DFB-Bundesgericht ist daher gut beraten, sich die Bilder anzuschauen, denn sie könnten entscheidungserheblich sein", sagte Räker. Dennoch spricht der Jurist, der unter anderem beim Hamburger SV als Justiziar tätig war, von einem "Grenzfall", da die Bilder auch in beiden Richtungen interpretiert werden könnten. "Diese Bilder jedoch nicht zuzulassen, ist ein ganz klassischer Verfahrensfehler", betonte Räker.

Berufung am Freitag

Die Richter hatten am Montag den Einspruch von Herta BSC gegen die Wertung der Partie gegen Fortuna Düsseldorf (2:2) vom vergangenen Dienstag als unbegründet abgewiesen. Die Berliner, denen der Abstieg in die Zweite Liga droht, kämpfen weiter um eine Wiederholung des Spiels und legten Berufung vor dem DFB-Bundesgericht ein.

Die Berufung wird am Freitag ab 12.30 Uhr verhandelt, teilte der DFB mit. In der jüngeren Vergangenheit hatte die übergeordnete Distanz zwei Sportgerichts-Entscheidungen abgemildert. Als dritte Instanz steht beiden Parteien noch das Schiedsgericht des DFB zur Verfügung. Theoretisch ist auch der Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne möglich.

Quelle: ntv.de, dpa

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